Datenmodell

Bestellreferenz (BT-13 / BT-14)

Definition

BT-13 (Bestellnummer des Käufers) und BT-14 (Bestellnummer des Verkäufers) ermöglichen die Verknüpfung einer Rechnung mit einer Bestellung. In der öffentlichen Beschaffung ist die Angabe der Bestellreferenz häufig obligatorisch, um die automatisierte Drei-Wege-Prüfung (Bestellung, Wareneingang, Rechnung) zu ermöglichen. Beide Felder sind in EN 16931 optional, können aber von öffentlichen Auftraggebern als Pflichtfeld definiert werden.

Verwandte Begriffe

Business Term (BT)Ein Business Term (BT) ist ein einzelnes, semantisch definiertes Datenelement der europäischen Norm EN 16931. Jeder Business Term hat eine eindeutige Nummer (z.B. BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-9 für das Fälligkeitsdatum), einen Namen, eine Definition und Angaben zur Kardinalität. Die Business Terms sind syntaxunabhängig und werden in UBL und CII auf unterschiedliche XML-Elemente gemappt.EN 16931EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell einer Kernrechnung. Sie definiert die Pflicht- und optionalen Felder (Business Terms), deren Bedeutung und die Validierungsregeln, die für alle konformen elektronischen Rechnungen in der EU gelten. National implementierte Standards wie XRechnung, ZUGFeRD (EN-16931-Profil) und Factur-X müssen diese Norm erfüllen.Käuferreferenz (BT-10)Die Käuferreferenz (BT-10) ist ein vom Käufer vorgegebenes Kennzeichen zur internen Weiterleitung und Zuordnung der Rechnung beim Empfänger. Im deutschen B2G-Bereich ist dieses Feld für XRechnungen verpflichtend und wird mit der Leitweg-ID befüllt. Bei B2B-Rechnungen dient BT-10 oft als Bestellreferenz oder Kostenstellen-Kennung und ermöglicht eine automatisierte Rechnungsverarbeitung.B2G (Business-to-Government)B2G bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen von Unternehmen an staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2020 schrittweise für Bundesbehörden und zunehmend auch für Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend. Das vorgeschriebene Format ist XRechnung oder ein anderes EN-16931-konformes Format.