Steuer & Recht

Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer (MwSt)

Definition

Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und Leistungen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. In elektronischen Rechnungen nach EN 16931 muss der Umsatzsteuerbetrag (BT-110), der Steuersatz (BT-152) und der Steuerbasisbetrag (BT-116) je Steueraufschlüsselung angegeben werden.

Hintergrund & Kontext

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Wirtschaftlich getragen wird sie vom Endverbraucher; Unternehmen ziehen sie als Durchlaufposten ein und führen sie ab, können aber die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen (Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug). In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 % und ein ermäßigter Satz von 7 % (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr). In der elektronischen Rechnung nach EN 16931 ist die Umsatzsteuer nicht nur ein Gesamtbetrag, sondern wird strukturiert je Steuerkategorie aufgeschlüsselt: In der Business Group BG-23 (VAT BREAKDOWN) stehen pro Kategorie die Bemessungsgrundlage (BT-116), der Steuersatz (BT-119) und der resultierende Steuerbetrag (BT-117). Die Summe dieser Kategorie-Beträge muss exakt dem Gesamt-Umsatzsteuerbetrag (BT-110) entsprechen — geprüft durch die Regel BR-CO-13. Die Steuerkategorie selbst (BT-151) entscheidet, ob es sich um Normalsatz (S), ermäßigt, steuerbefreit (E), Reverse Charge (AE) oder Nullsatz (Z) handelt.

In der Praxis — ein Beispiel

Eine Rechnung enthält zwei Positionen: 1.000 € zum Normalsatz (19 %) und 200 € zum ermäßigten Satz (7 %). In der E-Rechnung entstehen dadurch zwei Steueraufschlüsselungen in BG-23: Kategorie S mit Bemessungsgrundlage 1.000 €, Satz 19 %, Steuerbetrag 190 €; sowie Kategorie S mit Bemessungsgrundlage 200 €, Satz 7 %, Steuerbetrag 14 €. Der Gesamt-USt.-Betrag (BT-110) ist 204 €. Würde man stattdessen über die Gesamtsumme runden, könnte ein Cent-Fehler entstehen und die Regel BR-CO-13 fehlschlagen — deshalb muss je Kategorie gerundet werden.

Häufige Fehler

  • Rundung über die Gesamtsumme statt je Steuerkategorie führt zu Cent-Differenzen und damit zum Fehler BR-CO-13.
  • Falscher Steuersatz: 7 % statt 19 % (oder umgekehrt) macht die Steuerberechnung inkonsistent und die Rechnung steuerlich angreifbar.
  • Mischen von Steuersätzen in einer einzigen Aufschlüsselung: Jeder Satz braucht eine eigene Zeile in BG-23.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Umsatzsteuer in einer E-Rechnung dargestellt?

Strukturiert je Steuerkategorie in der Business Group BG-23: mit Bemessungsgrundlage (BT-116), Satz (BT-119) und Steuerbetrag (BT-117). Die Summe muss dem Gesamtbetrag BT-110 entsprechen.

Wie hoch sind die deutschen Steuersätze?

Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Bestimmte Leistungen sind steuerbefreit (Kategorie E) oder unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren (Kategorie AE).

Warum schlägt meine Steuerberechnung fehl?

Häufigste Ursache ist falsche Rundung: EN 16931 verlangt Rundung je Steuerkategorie, nicht auf den Gesamtbetrag. Prüfen Sie BT-116 × Satz = BT-117 pro Kategorie (Regel BR-S-2/BR-CO-13).

Auf Englisch lesen:VAT (Value Added Tax) (EN)

Verwandte Begriffe

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit eindeutige Kennung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel 'DE' gefolgt von 9 Ziffern (z.B. DE123456789). Auf elektronischen Rechnungen ist die USt-IdNr. des Verkäufers in BT-31 und die des Käufers in BT-48 anzugeben. Sie ist unverzichtbar für den Nachweis grenzüberschreitender steuerfreier Lieferungen.Reverse Charge (Steuerschuldumkehr)Beim Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr) wird die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. In Deutschland gilt es u.a. für bestimmte Bauleistungen, Metalllieferungen und alle innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode AE (BT-151) zu verwenden und der Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (z.B. § 13b UStG) sollte im Rechnungstext erscheinen.Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmen mit einem Jahresumsatz unterhalb eines Schwellenwerts (seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr) von der Umsatzsteuererhebung. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode E (steuerbefreit) zu verwenden.VorsteuerVorsteuer bezeichnet die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlt und die es von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt abziehen kann (Vorsteuerabzug). Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG), wozu bei elektronischen Rechnungen die korrekte Einhaltung aller Pflichtfelder nach EN 16931 zählt.Steuerkategoriencode (BT-151)Der Steuerategoriencode (BT-151) klassifiziert die Art der Umsatzsteuer, die auf eine Rechnungsposition angewendet wird. Die zulässigen Werte stammen aus der UNTDID-Codeliste 5305 und umfassen u.a. S (Normalsatz), Z (Nullsatz), E (steuerbefreit), AE (Reverse Charge), K (innergemeinschaftliche Lieferung), G (Ausfuhrlieferung) und O (außerhalb des Steueranwendungsbereichs). Die korrekte Verwendung ist für die steuerliche Compliance essenziell.