E-Rechnungs-Formate

XRechnung vs. ZUGFeRD

XRechnung oder ZUGFeRD? Reines XML gegen hybrides PDF: Syntax, Profile, Eignung für Behörden und Archivierung im Vergleich – mit klarer Empfehlung.

Direkte Gegenüberstellung: XRechnung vs. ZUGFeRD
KriteriumXRechnungZUGFeRD
DatenformatReines XML ohne SichtbelegHybrid: PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei (factur-x.xml, im Profil XRECHNUNG xrechnung.xml)
XML-SyntaxUBL 2.1 oder UN/CEFACT CII, beide gleichwertigAusschließlich UN/CEFACT CII
Herausgeber und Version (Stand September 2026)KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats; XRechnung 3.0.2 (Bundle vom 31.08.2026), Vorversion 4.0 seit September 2026FeRD gemeinsam mit dem französischen FNFE-MPE; ZUGFeRD 2.5.2 vom 04.08.2026, technisch identisch mit Factur-X 1.09.2
Menschliche LesbarkeitNur mit Viewer oder Visualisierung lesbarPDF-Teil mit jedem PDF-Reader lesbar; rechtlich maßgeblich ist aber der XML-Teil
ProfileEine Spezifikation (CIUS der EN 16931), optional mit Extension XRechnung, z. B. für Baurechnungen mit GAEB-AnhängenMINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED, XRECHNUNG
E-Rechnung nach § 14 UStG (B2B seit 2025)JaJa ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC WL (BMF-Schreiben vom 15.10.2025)
EU-Norm EN 16931Konform; ergänzt um nationale Geschäftsregeln (BR-DE)BASIC, EN 16931 und XRECHNUNG konform, EXTENDED als konforme Erweiterung; MINIMUM und BASIC WL erfüllen die Norm nicht
Rechnungen an Behörden (B2G)Standard der E-Rechnungsverordnung des Bundes (Pflicht für Lieferanten seit 27.11.2020); auch bei Ländern und Kommunen verbreitetBeim Bund im Profil XRECHNUNG ausdrücklich zulässig; andere Profile vorher mit dem Auftraggeber klären
Leitweg-ID / Käuferreferenz (BT-10)BT-10 ist Pflicht (BR-DE-15); bei Behörden steht dort die Leitweg-ID, im B2B eine andere ReferenzIm Profil XRECHNUNG wie bei XRechnung; in den übrigen Profilen nur nötig, wenn der Empfänger es verlangt
ÜbermittlungOZG-RE des Bundes (Weberfassung, Upload, E-Mail, Peppol), Portale der Länder, Peppol oder E-MailMeist per E-Mail oder über Lieferantenportale; an Behörden nur im Profil XRECHNUNG
Typischer EinsatzBehörden, E-Procurement und vollautomatische KreditorenbuchhaltungB2B im Mittelstand, weil Empfänger ohne E-Rechnungssoftware das PDF lesen können
VerarbeitungsaufwandKleine Dateien, rein strukturierte DatenGrößere Dateien durch die PDF-Hülle; PDF und XML müssen inhaltlich übereinstimmen
ValidierungXML-Schema plus Schematron-Regeln (EN 16931 und BR-DE), z. B. mit dem KoSIT-Validator oder dem XRechnung Viewer von docutools.proZusätzlich PDF/A-3- und Metadaten-Prüfung (z. B. veraPDF, Mustang); das XML wird nach den Regeln des jeweiligen Profils geprüft
Archivierung (GoBD)XML-Datei unverändert im Originalformat aufbewahren, 8 Jahre (§ 14b UStG)Der XML-Teil genügt; das PDF nur, wenn es zusätzliche steuerlich relevante Angaben enthält (GoBD-Änderung vom 14.07.2025)

Fazit

Für Rechnungen an Behörden ist XRechnung die sichere Wahl: Sie ist der Standard der E-Rechnungsverordnung, und die OZG-RE des Bundes nimmt sie über alle Kanäle an; ZUGFeRD kommt dort nur im Profil XRECHNUNG in Frage. Im B2B-Verkehr erfüllen seit 2025 beide Formate die E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG, ZUGFeRD allerdings erst ab Version 2.0.1 und nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC WL. ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist der bequemere Weg, wenn Ihre Kunden Rechnungen noch als PDF prüfen oder keine E-Rechnungssoftware nutzen. XRechnung passt, wenn der Empfänger vollautomatisch verarbeitet oder ausdrücklich reines XML verlangt. Wer beide Kundengruppen bedient, kann mit dem ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG eine Datei erzeugen, die die XRechnung-Regeln erfüllt und trotzdem als PDF lesbar bleibt. Rechtlich zählt bei ZUGFeRD immer der XML-Teil: Weicht das PDF davon ab, gilt das XML.