E-Rechnung Glossar

Verständliche Definitionen für Entwickler und Buchhaltung

53 Begriffe in 13 Kategorien

Die elektronische Rechnung verändert grundlegend, wie Unternehmen und Behörden in Deutschland und der EU Finanzdokumente austauschen. Ob Sie als Entwickler XRechnung in ein ERP-System integrieren, als Buchhalter die B2B-E-Rechnungspflicht vorbereiten oder als öffentlicher Auftraggeber Rechnungen über ZRE oder OZG-RE empfangen — das Verständnis der zugrundeliegenden Standards, Datenstrukturen und des rechtlichen Rahmens ist unverzichtbar.

Dieses Glossar umfasst 53 zentrale Fachbegriffe aus dem gesamten Bereich der E-Rechnung: die wichtigsten Formate (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X), die europäische Grundnorm (EN 16931) mit ihren Business Terms und Business Groups, Übertragungsinfrastruktur (Peppol, ZRE, OZG-RE), XML-Technologien (UBL, CII, Schematron, XSD, XSLT), Umsatzsteuerkonzepte (Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung, Kleinunternehmerregelung), deutsches Steuerrecht (GoBD, Aufbewahrungspflicht, Wachstumschancengesetz) sowie Zahlungsdatenstandards (IBAN, BIC, SEPA-Lastschrift).

Alle Definitionen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Die Begriffe sind unten nach Kategorien gruppiert. Klicken Sie auf einen Begriff, um seine vollständige Definition zu lesen und über Querverweise verwandte Konzepte zu entdecken.

Behörde1 Begriff

Datenmodell12 Begriffe

Bestellreferenz (BT-13 / BT-14)

BT-13 (Bestellnummer des Käufers) und BT-14 (Bestellnummer des Verkäufers) ermöglichen die Verknüpfung einer Rechnung mit einer Bestellung. In der öffentlichen Beschaffung ist die Angabe der Bestellreferenz häufig obligatorisch, um die automatisierte Drei-Wege-Prüfung (Bestellung, Wareneingang, Rechnung) zu ermöglichen. Beide Felder sind in EN 16931 optional, können aber von öffentlichen Auftraggebern als Pflichtfeld definiert werden.

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Business Group (BG)

Eine Business Group (BG) fasst semantisch zusammengehörige Business Terms (BT) in der EN-16931-Norm zu einer logischen Einheit zusammen. Beispiele sind BG-4 (Verkäufer), BG-7 (Käufer) oder BG-23 (Mehrwertsteuerdaten). Business Groups können verschachtelt sein und dienen der strukturierten Gliederung des Rechnungsdatenmodells.

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Business Term (BT)

Ein Business Term (BT) ist ein einzelnes, semantisch definiertes Datenelement der europäischen Norm EN 16931. Jeder Business Term hat eine eindeutige Nummer (z.B. BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-9 für das Fälligkeitsdatum), einen Namen, eine Definition und Angaben zur Kardinalität. Die Business Terms sind syntaxunabhängig und werden in UBL und CII auf unterschiedliche XML-Elemente gemappt.

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Käuferreferenz (BT-10)

Die Käuferreferenz (BT-10) ist ein vom Käufer vorgegebenes Kennzeichen zur internen Weiterleitung und Zuordnung der Rechnung beim Empfänger. Im deutschen B2G-Bereich ist dieses Feld für XRechnungen verpflichtend und wird mit der Leitweg-ID befüllt. Bei B2B-Rechnungen dient BT-10 oft als Bestellreferenz oder Kostenstellen-Kennung und ermöglicht eine automatisierte Rechnungsverarbeitung.

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Rechnungsanhang (BG-24)

Die Business Group BG-24 (ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS) ermöglicht das Einbetten oder Referenzieren von Anhängen in einer elektronischen Rechnung. Anhänge können als Base64-kodierte Binärdaten direkt in die XML-Datei eingebettet oder über eine URI referenziert werden. Typische Anhänge sind Lieferscheine, Leistungsnachweise oder Auftragsbestätigungen. Die maximale Dateigröße und erlaubten Dateitypen sind implementierungsabhängig.

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Rechnungskorrektur / Stornorechnung

Eine Rechnungskorrektur (Stornorechnung oder Gutschrift) wird ausgestellt, wenn eine ursprüngliche Rechnung fehlerhaft war oder eine Leistung zurückgenommen wird. In EN 16931 wird eine Kreditnote mit dem Rechnungstyp-Code 381 und eine Rechnungskorrektur mit Code 384 gekennzeichnet. Die Stornorechnung enthält typischerweise die ursprüngliche Rechnungsnummer als Referenz (BT-25). Sie muss alle Pflichtfelder wie eine reguläre Rechnung enthalten.

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Rechnungsnummer (BT-1)

Die Rechnungsnummer (BT-1) ist eine eindeutige, vom Rechnungssteller vergebene alphanumerische Kennung für eine Rechnung. Sie ist ein Pflichtfeld nach EN 16931 und muss innerhalb der Rechnungsperiode des Verkäufers eindeutig sein. Die Rechnungsnummer ist steuerlich relevant (§ 14 Abs. 4 UStG) und wird für die Referenzierung in Zahlungsbelegen und bei der Kommunikation mit dem Käufer verwendet.

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Rechnungstyp-Code (BT-3)

Der Rechnungstyp-Code (BT-3) gibt an, um welche Art von Dokument es sich bei einer elektronischen Rechnung handelt. Er basiert auf der UNTDID-Codeliste 1001. Häufig verwendete Codes sind 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift/Kreditnote), 384 (Rechnungskorrektur) und 389 (Selbstfakturierung). Die korrekte Angabe ist Pflicht nach EN 16931.

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Selbstfakturierung (Self-Billing)

Bei der Selbstfakturierung erstellt der Käufer (Leistungsempfänger) die Rechnung im Namen des Verkäufers (Leistungserbringers). Dieses Verfahren ist in § 14 Abs. 2 UStG geregelt und erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien. In elektronischen Rechnungen wird die Selbstfakturierung mit dem Rechnungstyp-Code 389 (BT-3) gekennzeichnet. Sie kommt häufig in der Automobilindustrie und bei komplexen Lieferketten vor.

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Semantisches Datenmodell

Das semantische Datenmodell der EN 16931 beschreibt die bedeutungsbasierte Struktur einer elektronischen Kernrechnung unabhängig von konkreten XML-Syntaxen. Es definiert alle Business Terms (BT) und Business Groups (BG) mit ihrer genauen Bedeutung, Kardinalität und den zulässigen Werten. Durch die Syntaxunabhängigkeit können dieselben inhaltlichen Informationen sowohl in UBL als auch in CII ausgedrückt werden.

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Steuerkategoriencode (BT-151)

Der Steuerategoriencode (BT-151) klassifiziert die Art der Umsatzsteuer, die auf eine Rechnungsposition angewendet wird. Die zulässigen Werte stammen aus der UNTDID-Codeliste 5305 und umfassen u.a. S (Normalsatz), Z (Nullsatz), E (steuerbefreit), AE (Reverse Charge), K (innergemeinschaftliche Lieferung), G (Ausfuhrlieferung) und O (außerhalb des Steueranwendungsbereichs). Die korrekte Verwendung ist für die steuerliche Compliance essenziell.

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Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen legen fest, innerhalb welcher Frist und unter welchen Bedingungen eine Rechnung zu begleichen ist. In elektronischen Rechnungen nach EN 16931 werden Zahlungsbedingungen in BG-16 (Zahlungsanweisungen) strukturiert erfasst, einschließlich Fälligkeitsdatum (BT-9), Zahlungsart (BT-81), Skontobedingungen (BG-29) und Zahlungsreferenz (BT-83). Klare Zahlungsbedingungen sind wichtig für automatisierte Verarbeitung und pünktliche Zahlung.

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E-Rechnung4 Begriffe

Ausgangsrechnung

Eine Ausgangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen an einen Kunden stellt. Ab bestimmten Übergangsfristen (je nach Unternehmensgröße bis spätestens 2028) müssen inländische Ausgangsrechnungen im B2B-Bereich in Deutschland als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Für B2G-Ausgangsrechnungen an Bundesbehörden gilt die Pflicht schon seit 2020.

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E-Rechnung (Elektronische Rechnung)

Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im deutschen Kontext, insbesondere nach dem Wachstumschancengesetz, bezeichnet E-Rechnung explizit strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, Peppol BIS), während reine PDF-Rechnungen nicht mehr als E-Rechnungen gelten. Hybridformate wie ZUGFeRD gelten als E-Rechnung, weil sie die XML-Strukturdaten enthalten.

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Eingangsrechnung

Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen oder eine Behörde von einem Lieferanten erhält. Im Kontext der E-Rechnung ist der Rechnungsempfänger ab 2025 verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die ordnungsgemäße Prüfung, Kontierung und GoBD-konforme Archivierung der Eingangsrechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

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Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Routing-Kennung, die deutsche öffentliche Auftraggeber für den elektronischen Rechnungsempfang verwenden. Sie besteht in der Regel aus einer Kombination aus Behördenkennzeichen, optionalen Untergliederungen und einer Prüfziffer, z.B. `991-12345678-06`. Die Leitweg-ID wird im XRechnung-Feld BT-10 (Käuferreferenz) angegeben und stellt sicher, dass eine Rechnung innerhalb einer Behörde korrekt zugestellt und verarbeitet werden kann.

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Infrastruktur2 Begriffe

Marktsektor2 Begriffe

Organisation1 Begriff

Plattform3 Begriffe

Standard7 Begriffe

EN 16931

EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell einer Kernrechnung. Sie definiert die Pflicht- und optionalen Felder (Business Terms), deren Bedeutung und die Validierungsregeln, die für alle konformen elektronischen Rechnungen in der EU gelten. National implementierte Standards wie XRechnung, ZUGFeRD (EN-16931-Profil) und Factur-X müssen diese Norm erfüllen.

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Factur-X

Factur-X ist der französisch-deutsche Standard für hybride elektronische Rechnungen, entwickelt gemeinsam vom französischen Verband FNFE-MPE und dem deutschen FeRD. Technisch ist Factur-X identisch mit ZUGFeRD ab Version 2.0 und basiert auf UN/CEFACT CII als XML-Syntax. Das Format wird in der Europäischen Union als De-facto-Standard für hybride B2B-Rechnungen anerkannt.

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PDF/A-3

PDF/A-3 ist eine ISO-Norm (ISO 19005-3) für die Langzeitarchivierung von PDF-Dokumenten, die im Gegensatz zu früheren Varianten (PDF/A-1, PDF/A-2) das Einbetten beliebiger Dateitypen als Anhang erlaubt. ZUGFeRD und Factur-X nutzen genau diese Eigenschaft, um die XML-Rechnungsdaten in die PDF-Datei einzubetten, sodass das Dokument gleichzeitig menschenlesbar und maschinell verarbeitbar ist.

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Peppol BIS Billing 3.0

Peppol BIS Billing 3.0 (Business Interoperability Specification) ist die Peppol-Spezifikation für EN-16931-konforme Rechnungen auf Basis von UBL 2.1. Sie definiert die erlaubten Inhalte, Pflichtfelder und Codelisten für Rechnungen, die über das Peppol-Netzwerk ausgetauscht werden. BIS Billing 3.0 ist in vielen EU-Ländern der Standard für öffentliche Beschaffung und interoperabel mit XRechnung.

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XRechnung

XRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Er basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist in zwei Syntaxen verfügbar: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu akzeptieren, und schrittweise wurden auch Landes- und Kommunalbehörden einbezogen.

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ZUGFeRD

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine menschenlesbare PDF/A-3-Datei mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert. Das Format wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gepflegt und existiert in mehreren Profilen (MINIMUM, BASIC, EN 16931, EXTENDED). Es ist technisch identisch mit dem europäischen Factur-X-Standard.

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ZUGFeRD-Profil

ZUGFeRD definiert mehrere Konformitätsprofile mit unterschiedlichem Funktionsumfang: MINIMUM (nur Basisdaten, keine steuerliche Vollständigkeit), BASIC WL (Belegdaten ohne Positionsdaten), BASIC, EN 16931 (vollständig EN-16931-konform) und EXTENDED (mit zusätzlichen nationalen Erweiterungen). Für die Verarbeitung durch öffentliche Stellen in Deutschland ist mindestens das Profil EN 16931 erforderlich.

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Steuer & Recht10 Begriffe

Aufbewahrungspflicht

Die steuerliche Aufbewahrungspflicht verpflichtet Unternehmen, Rechnungen und andere steuerlich relevante Unterlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren (§ 147 AO) aufzubewahren. Elektronische Rechnungen müssen in ihrer originären elektronischen Form archiviert werden — eine ausschließliche Aufbewahrung als Ausdruck ist nicht ausreichend. Die GoBD konkretisieren die technischen und organisatorischen Anforderungen für die revisionssichere Archivierung.

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GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)

Die GoBD sind Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums zur revisionssicheren Archivierung und Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen Anforderungen an Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Maschinenverfügbarkeit fest. Elektronische Rechnungen müssen den GoBD-Anforderungen entsprechend aufbewahrt werden — d.h. in ihrem ursprünglichen elektronischen Format, nicht als Ausdruck.

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Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die Lieferung von Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen, bei der sowohl Lieferer als auch Erwerber umsatzsteuerlich registriert sind. Die Lieferung ist im Herkunftsland steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG) und wird im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung unterzogen. In elektronischen Rechnungen wird der Steuerategoriencode K (BT-151) verwendet.

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Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmen mit einem Jahresumsatz unterhalb eines Schwellenwerts (seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr) von der Umsatzsteuererhebung. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode E (steuerbefreit) zu verwenden.

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Reverse Charge (Steuerschuldumkehr)

Beim Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr) wird die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. In Deutschland gilt es u.a. für bestimmte Bauleistungen, Metalllieferungen und alle innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode AE (BT-151) zu verwenden und der Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (z.B. § 13b UStG) sollte im Rechnungstext erscheinen.

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Steuernummer

Die Steuernummer ist eine von den deutschen Finanzbehörden vergebene Kennung für natürliche und juristische Personen im Inland. Sie ist bundeslandspezifisch und besteht aus 10 bis 13 Ziffern. Auf elektronischen Rechnungen kann die Steuernummer des Verkäufers in BT-32 (anstelle oder zusätzlich zur USt-IdNr.) angegeben werden. Im Gegensatz zur USt-IdNr. ist die Steuernummer nicht EU-weit gültig.

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Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und Leistungen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. In elektronischen Rechnungen nach EN 16931 muss der Umsatzsteuerbetrag (BT-110), der Steuersatz (BT-152) und der Steuerbasisbetrag (BT-116) je Steueraufschlüsselung angegeben werden.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit eindeutige Kennung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel 'DE' gefolgt von 9 Ziffern (z.B. DE123456789). Auf elektronischen Rechnungen ist die USt-IdNr. des Verkäufers in BT-31 und die des Käufers in BT-48 anzugeben. Sie ist unverzichtbar für den Nachweis grenzüberschreitender steuerfreier Lieferungen.

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Vorsteuer

Vorsteuer bezeichnet die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlt und die es von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt abziehen kann (Vorsteuerabzug). Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG), wozu bei elektronischen Rechnungen die korrekte Einhaltung aller Pflichtfelder nach EN 16931 zählt.

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Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde im März 2024 verabschiedet und regelt u.a. die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangsfähig sein; Ausnahmeregelungen gelten gestaffelt bis 2028.

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Syntax2 Begriffe

Technologie5 Begriffe

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur dient der Authentifizierung und Integritätssicherung elektronischer Dokumente. Im E-Invoicing-Kontext war die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach eIDAS bis zur Einführung von EN 16931 eine der Methoden zur Sicherstellung der Echtheit einer elektronischen Rechnung. Heute gilt für XRechnung und ZUGFeRD die innewohnende strukturelle Integrität als ausreichend; eine Signatur ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber weiterhin zulässig.

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Schematron

Schematron ist eine regelbasierte Validierungssprache für XML-Dokumente, die auf XPath-Ausdrücken basiert. Im Kontext von XRechnung und EN 16931 werden Schematron-Regeln eingesetzt, um inhaltliche Plausibilitätsprüfungen durchzuführen, die über die reine Schema-Validierung (XSD) hinausgehen. Die offiziellen Schematron-Regeln für XRechnung werden von KoSIT gepflegt und sind Teil des Open-Source-Validators.

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XPath

XPath (XML Path Language) ist eine Abfragesprache für XML-Dokumente, die es ermöglicht, Knoten und Werte in einem XML-Baum zu adressieren. Im E-Invoicing-Kontext wird XPath in Schematron-Regeln verwendet, um einzelne Felder einer Rechnung (z.B. BT-1 oder BT-9) gezielt anzusprechen und deren Inhalt auf Geschäftsregeln hin zu prüfen. Entwickler nutzen XPath auch in XSLT-Transformationen zur Darstellung von E-Rechnungen.

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XSD-Schema (XML Schema Definition)

Ein XSD-Schema (XML Schema Definition) definiert die formale Struktur, die Elementnamen und die Datentypen eines XML-Dokuments. Im Kontext von XRechnung und EN 16931 wird die XSD-Schemavalidierung als erste Prüfstufe eingesetzt, um zu verifizieren, ob ein XML-Dokument die grundlegende syntaktische Struktur einhält. Die inhaltliche Prüfung der Geschäftsregeln erfolgt anschließend durch Schematron.

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XSLT (Extensible Stylesheet Language Transformations)

XSLT ist eine deklarative Programmiersprache zur Transformation von XML-Dokumenten in andere Formate wie HTML, PDF oder andere XML-Strukturen. Im E-Invoicing-Bereich werden XSLT-Stylesheets eingesetzt, um XRechnung- oder ZUGFeRD-XML-Dateien in menschenlesbare HTML- oder PDF-Darstellungen umzuwandeln. KoSIT stellt offizielle XSLT-Stylesheets für die Visualisierung von XRechnung bereit.

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Werkzeug1 Begriff

Zahlungsdaten3 Begriffe

Fehlt ein Begriff? Dieses Glossar wird kontinuierlich erweitert. Alle Definitionen folgen den offiziellen Spezifikationen von KoSIT, FeRD, der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium der Finanzen.