E-Rechnung

Leitweg-ID

Definition

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Routing-Kennung, die deutsche öffentliche Auftraggeber für den elektronischen Rechnungsempfang verwenden. Sie besteht in der Regel aus einer Kombination aus Behördenkennzeichen, optionalen Untergliederungen und einer Prüfziffer, z.B. `991-12345678-06`. Die Leitweg-ID wird im XRechnung-Feld BT-10 (Käuferreferenz) angegeben und stellt sicher, dass eine Rechnung innerhalb einer Behörde korrekt zugestellt und verarbeitet werden kann.

Hintergrund & Kontext

Die Leitweg-ID ist das Adressierungs- und Routing-Instrument für elektronische Rechnungen an die deutsche öffentliche Verwaltung. Sie wird vom jeweiligen Auftraggeber vergeben und der rechnungsstellenden Partei mitgeteilt — typischerweise in der Bestellung, im Vertrag oder in der Vergabebekanntmachung. Strukturell besteht eine Leitweg-ID aus drei durch Bindestriche getrennten Teilen: einer Grobadressierung (das Behördenkennzeichen, 2 bis 12 Stellen), einer optionalen Feinadressierung (bis zu 30 Stellen für interne Untergliederungen) und einer zweistelligen Prüfziffer. Ein vollständiges Beispiel ist `04011000-1234512345-06`. In der XRechnung wird die Leitweg-ID im Business Term BT-10 (Käuferreferenz / BuyerReference) hinterlegt. Die Pflicht zur Angabe ergibt sich aus der deutschen Geschäftsregel BR-DE-2; ein Formatfehler löst BR-DE-15 aus. Ohne korrekte Leitweg-ID können die Plattformen ZRE und OZG-RE die Rechnung nicht an die zuständige Organisationseinheit weiterleiten.

In der Praxis — ein Beispiel

Ein Auftragnehmer erhält von einer Landesbehörde die Leitweg-ID `04011000-1234512345-06`. In der UBL-XRechnung trägt er sie unverändert in `<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>` ein. Beim Upload prüft das Portal automatisch die Prüfziffer und das Format. Wird die ID gekürzt (z.B. die Prüfziffer weggelassen) oder mit Leerzeichen versehen, scheitert die Validierung an BR-DE-15 und die Rechnung wird nicht zugestellt — selbst wenn alle anderen Felder korrekt sind.

Häufige Fehler

  • Die Leitweg-ID nicht mit der Bestellnummer (BT-13) verwechseln — sie gehört ausschließlich in BT-10 (BuyerReference).
  • ID niemals kürzen, umformatieren oder mit Leer-/Sonderzeichen versehen; die Prüfziffer muss erhalten bleiben (sonst BR-DE-15).
  • Eine Leitweg-ID gilt pro Empfangsstelle — bei mehreren Behörden oder Untereinheiten muss jeweils die zugewiesene ID verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID wird vom Rechnungsempfänger (der Behörde) vergeben und Ihnen mitgeteilt — meist in der Bestellung, im Vertrag oder in der Vergabeunterlage. Sie können sie nicht selbst erzeugen.

In welches Feld gehört die Leitweg-ID?

In das Business Term BT-10 (Käuferreferenz), in UBL das Element cbc:BuyerReference. Sie ist für XRechnungen an öffentliche Auftraggeber dort verpflichtend.

Was bedeutet die letzte Ziffer?

Der zweistellige Schlussteil ist eine Prüfziffer, die die Korrektheit der gesamten ID absichert. Validatoren berechnen sie nach und lehnen Rechnungen mit falscher Prüfziffer ab (BR-DE-15).

Auf Englisch lesen:Leitweg-ID (EN)

Verwandte Begriffe

XRechnungXRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Er basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist in zwei Syntaxen verfügbar: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu akzeptieren, und schrittweise wurden auch Landes- und Kommunalbehörden einbezogen.ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes)Die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) ist die offizielle Eingangsplattform für elektronische Rechnungen an Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung in Deutschland. Über die ZRE können Rechnungen direkt in einem Webformular eingereicht oder über etablierte Übertragungswege (Peppol, E-Mail, De-Mail, WebService) übermittelt werden. Betreiber ist die Bundesdruckerei.OZG-RE (OZG-konforme Rechnungseingangsplattform der Länder)OZG-RE steht für OZG-konforme Rechnungseingangsplattform und bezeichnet eine einheitliche Lösung zum Empfang elektronischer Rechnungen für Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen, die keine eigene ZRE betreiben. Sie wird für Rechnungen an Auftraggeber der mittelbaren Bundesverwaltung sowie für viele Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt und ist eng mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verknüpft.B2G (Business-to-Government)B2G bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen von Unternehmen an staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2020 schrittweise für Bundesbehörden und zunehmend auch für Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend. Das vorgeschriebene Format ist XRechnung oder ein anderes EN-16931-konformes Format.Business Term (BT)Ein Business Term (BT) ist ein einzelnes, semantisch definiertes Datenelement der europäischen Norm EN 16931. Jeder Business Term hat eine eindeutige Nummer (z.B. BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-9 für das Fälligkeitsdatum), einen Namen, eine Definition und Angaben zur Kardinalität. Die Business Terms sind syntaxunabhängig und werden in UBL und CII auf unterschiedliche XML-Elemente gemappt.