Marktsektor

B2G (Business-to-Government)

Definition

B2G bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen von Unternehmen an staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2020 schrittweise für Bundesbehörden und zunehmend auch für Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend. Das vorgeschriebene Format ist XRechnung oder ein anderes EN-16931-konformes Format.

Hintergrund & Kontext

B2G (Business-to-Government) bezeichnet die Rechnungsstellung von Unternehmen an die öffentliche Hand: Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentliche Einrichtungen und Eigenbetriebe. Der B2G-Bereich war in Deutschland der Vorreiter der verpflichtenden elektronischen Rechnung. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, in Deutschland umgesetzt durch das E-Government-Gesetz (§ 4a EGovG) und die E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes sowie korrespondierende Landesverordnungen. Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten an Bundesbehörden elektronische Rechnungen in einem EN-16931-konformen Format — in der Praxis XRechnung — einreichen. Anders als im B2B ist im B2G die Leitweg-ID (BT-10) verpflichtend, weil die Rechnung über zentrale Eingangsplattformen (ZRE für die unmittelbare, OZG-RE für die mittelbare Bundesverwaltung und viele Länder) korrekt zur Empfangsstelle geroutet werden muss. Die Bundesländer haben unterschiedliche Stichtage und teils eigene Plattformen.

In der Praxis — ein Beispiel

Eine Werbeagentur gewinnt einen Auftrag eines Bundesamts. Für die Schlussrechnung muss sie eine XRechnung erstellen, die vom Amt vergebene Leitweg-ID in BT-10 eintragen und die Datei über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) einreichen — etwa per Webformular oder Peppol. Eine bloße PDF-Rechnung per E-Mail würde abgelehnt, weil sie weder strukturiert noch korrekt geroutet ist. Bei Landes- oder Kommunalaufträgen prüft die Agentur, welche Plattform und welcher Stichtag dort gelten.

Häufige Fehler

  • Im B2G ist die Leitweg-ID Pflicht (BR-DE-2) — anders als im B2B; ohne sie scheitert die Zustellung.
  • Länder und Kommunen haben abweichende Stichtage und Plattformen; man darf nicht von einer bundeseinheitlichen Regelung ausgehen.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt die B2G-E-Rechnungspflicht?

Gegenüber Bundesbehörden müssen Lieferanten seit dem 27. November 2020 elektronisch und EN-16931-konform rechnen. Länder und Kommunen haben eigene, teils spätere Stichtage.

Welches Format brauche ich für B2G?

Ein EN-16931-konformes Format, in der Praxis meist XRechnung. ZUGFeRD im EN-16931-Profil ist grundsätzlich möglich, aber prüfen Sie die Vorgaben des konkreten Empfangsportals.

Verwandte Begriffe

XRechnungXRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Er basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist in zwei Syntaxen verfügbar: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu akzeptieren, und schrittweise wurden auch Landes- und Kommunalbehörden einbezogen.Leitweg-IDDie Leitweg-ID ist eine eindeutige Routing-Kennung, die deutsche öffentliche Auftraggeber für den elektronischen Rechnungsempfang verwenden. Sie besteht in der Regel aus einer Kombination aus Behördenkennzeichen, optionalen Untergliederungen und einer Prüfziffer, z.B. `991-12345678-06`. Die Leitweg-ID wird im XRechnung-Feld BT-10 (Käuferreferenz) angegeben und stellt sicher, dass eine Rechnung innerhalb einer Behörde korrekt zugestellt und verarbeitet werden kann.ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes)Die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) ist die offizielle Eingangsplattform für elektronische Rechnungen an Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung in Deutschland. Über die ZRE können Rechnungen direkt in einem Webformular eingereicht oder über etablierte Übertragungswege (Peppol, E-Mail, De-Mail, WebService) übermittelt werden. Betreiber ist die Bundesdruckerei.OZG-RE (OZG-konforme Rechnungseingangsplattform der Länder)OZG-RE steht für OZG-konforme Rechnungseingangsplattform und bezeichnet eine einheitliche Lösung zum Empfang elektronischer Rechnungen für Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen, die keine eigene ZRE betreiben. Sie wird für Rechnungen an Auftraggeber der mittelbaren Bundesverwaltung sowie für viele Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt und ist eng mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verknüpft.PeppolPeppol (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein internationales Netzwerk und eine Infrastruktur für den sicheren elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten, insbesondere Rechnungen und Bestellungen. Es basiert auf einem Vier-Ecken-Modell mit Access Points, einem zentralen Verzeichnis (SMP/SML) und standardisierten Dokumentenformaten (z.B. Peppol BIS Billing 3.0 auf Basis von UBL). In Deutschland betreibt die KoSIT das Peppol-Verzeichnis.B2B (Business-to-Business)B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen zwischen zwei Unternehmen. In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz (2024) die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für den inländischen B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird stufenweise bis 2028 umgesetzt. ZUGFeRD und XRechnung sind für B2B zulässige Formate.