Marktsektor
B2B (Business-to-Business)
Definition
B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen zwischen zwei Unternehmen. In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz (2024) die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für den inländischen B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird stufenweise bis 2028 umgesetzt. ZUGFeRD und XRechnung sind für B2B zulässige Formate.
Hintergrund & Kontext
B2B (Business-to-Business) bezeichnet die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Lange Zeit war hier die Papier- oder PDF-Rechnung üblich; mit dem Wachstumschancengesetz (2024) hat der Gesetzgeber jedoch eine schrittweise Pflicht zur strukturierten E-Rechnung im inländischen B2B eingeführt. Der Zeitplan ist gestaffelt: Ab dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (Empfangspflicht) — unabhängig von seiner Größe. Die Pflicht zum Ausstellen folgt später: Ab 2027 für Unternehmen mit höherem Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Während einer Übergangsphase dürfen bestimmte Rechnungen weiterhin in anderen Formaten (z.B. PDF) versandt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Zulässige E-Rechnungsformate sind alle EN-16931-konformen Formate, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X ab Profil EN 16931. Ausnahmen gelten u.a. für Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) und Rechnungen an Endverbraucher (B2C).
In der Praxis — ein Beispiel
Ein Großhändler beliefert ab 2025 einen gewerblichen Kunden. Er selbst stellt zunächst weiter PDF-Rechnungen aus (Übergangsfrist), muss aber bereits jetzt ein E-Mail-Postfach oder eine Eingangslösung bereitstellen, um eingehende ZUGFeRD- oder XRechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren zu können. Sobald seine Ausstellungspflicht greift (je nach Umsatz 2027 oder 2028), rüstet er seine Warenwirtschaft auf ZUGFeRD (Profil EN 16931) um, sodass jede Ausgangsrechnung sowohl ein lesbares PDF als auch die strukturierten XML-Daten enthält.
Häufige Fehler
- •Empfangspflicht ab 2025 unterschätzen: Auch Unternehmen, die selbst noch PDF versenden dürfen, müssen E-Rechnungen empfangen können.
- •Im reinen B2B ist die Leitweg-ID nicht erforderlich — sie ist eine B2G-Besonderheit; BT-10 dient dort eher als Bestell-/Kostenstellenreferenz.
- •Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) und B2C-Rechnungen sind von der B2B-Pflicht ausgenommen — eine pauschale Umstellung aller Rechnungen ist nicht nötig.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann ist die B2B-E-Rechnung Pflicht?
Die Empfangspflicht gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen. Die Ausstellungspflicht greift gestaffelt: ab 2027 für umsatzstärkere, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Welche Formate sind im B2B erlaubt?
Alle EN-16931-konformen strukturierten Formate, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X ab Profil EN 16931. Ein reines PDF erfüllt die Anforderung nicht mehr.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten dieselben gestaffelten Fristen; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen.