E-Rechnung

E-Rechnung (Elektronische Rechnung)

Definition

Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im deutschen Kontext, insbesondere nach dem Wachstumschancengesetz, bezeichnet E-Rechnung explizit strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, Peppol BIS), während reine PDF-Rechnungen nicht mehr als E-Rechnungen gelten. Hybridformate wie ZUGFeRD gelten als E-Rechnung, weil sie die XML-Strukturdaten enthalten.

Hintergrund & Kontext

Der Begriff E-Rechnung hat seit dem Wachstumschancengesetz (2024) eine präzise gesetzliche Bedeutung erhalten. Das deutsche Umsatzsteuergesetz unterscheidet ab 2025 drei Kategorien: die E-Rechnung im engeren Sinne (strukturiert, EN-16931-konform, maschinell verarbeitbar — z.B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931), die „sonstige Rechnung“ (alle anderen elektronischen Formate wie reines PDF, JPG oder Papierrechnung) und Sonderfälle. Entscheidend ist: Eine als PDF per E-Mail versandte Rechnung ist ab 2025 keine E-Rechnung mehr im Rechtssinn, sondern eine sonstige Rechnung. Eine echte E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglichen. Hybridformate wie ZUGFeRD gelten als E-Rechnung, weil der strukturierte XML-Teil rechtlich führend ist — der PDF-Teil ist nur eine Sichtkomponente. Für den Vorsteuerabzug und die GoBD-konforme Archivierung muss der strukturierte Datensatz im Original aufbewahrt werden.

In der Praxis — ein Beispiel

Ein Handwerksbetrieb stellt ab 2025 einem Geschäftskunden eine Rechnung. Schickt er nur ein PDF per E-Mail, erfüllt er die neue B2B-Anforderung formal nicht — es handelt sich um eine „sonstige Rechnung“. Erzeugt er stattdessen eine ZUGFeRD-Rechnung (Profil EN 16931) oder eine XRechnung, liegt eine echte E-Rechnung vor. Wichtig für den Empfänger: Bereits ab dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, solche strukturierten E-Rechnungen zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren — unabhängig davon, ob es selbst schon E-Rechnungen ausstellt.

Häufige Fehler

  • Ein PDF gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung — die strukturierten Daten müssen maschinenlesbar vorhanden sein.
  • Empfangspflicht oft unterschätzt: Schon ab 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch wenn die Ausstellungspflicht erst später greift.
  • Die E-Rechnung im Original (XML) archivieren, nicht nur einen Ausdruck — sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs nach GoBD.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Ab 2025 gilt ein reines PDF im Rechtssinn als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung. Nur strukturierte, EN-16931-konforme Formate (XRechnung, ZUGFeRD ab EN-16931-Profil) sind echte E-Rechnungen.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Im B2B greift die Ausstellungspflicht gestaffelt nach Unternehmensgröße ab 2027/2028; die Empfangspflicht gilt bereits ab 2025. Im B2G besteht die Pflicht je nach Behörde schon seit 2020.

Gilt ZUGFeRD als E-Rechnung?

Ja, sofern das Profil EN 16931 (oder höher) verwendet wird. Der eingebettete strukturierte XML-Teil ist führend und maschinell verarbeitbar; das PDF dient nur der Ansicht.

Auf Englisch lesen:E-Invoice (EN)

Verwandte Begriffe

XRechnungXRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Er basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist in zwei Syntaxen verfügbar: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu akzeptieren, und schrittweise wurden auch Landes- und Kommunalbehörden einbezogen.ZUGFeRDZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine menschenlesbare PDF/A-3-Datei mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert. Das Format wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gepflegt und existiert in mehreren Profilen (MINIMUM, BASIC, EN 16931, EXTENDED). Es ist technisch identisch mit dem europäischen Factur-X-Standard.Factur-XFactur-X ist der französisch-deutsche Standard für hybride elektronische Rechnungen, entwickelt gemeinsam vom französischen Verband FNFE-MPE und dem deutschen FeRD. Technisch ist Factur-X identisch mit ZUGFeRD ab Version 2.0 und basiert auf UN/CEFACT CII als XML-Syntax. Das Format wird in der Europäischen Union als De-facto-Standard für hybride B2B-Rechnungen anerkannt.WachstumschancengesetzDas Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde im März 2024 verabschiedet und regelt u.a. die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangsfähig sein; Ausnahmeregelungen gelten gestaffelt bis 2028.B2B (Business-to-Business)B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen zwischen zwei Unternehmen. In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz (2024) die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für den inländischen B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird stufenweise bis 2028 umgesetzt. ZUGFeRD und XRechnung sind für B2B zulässige Formate.B2G (Business-to-Government)B2G bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen von Unternehmen an staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2020 schrittweise für Bundesbehörden und zunehmend auch für Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend. Das vorgeschriebene Format ist XRechnung oder ein anderes EN-16931-konformes Format.GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)Die GoBD sind Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums zur revisionssicheren Archivierung und Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen Anforderungen an Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Maschinenverfügbarkeit fest. Elektronische Rechnungen müssen den GoBD-Anforderungen entsprechend aufbewahrt werden — d.h. in ihrem ursprünglichen elektronischen Format, nicht als Ausdruck.