Steuer & Recht
Innergemeinschaftliche Lieferung
Definition
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die Lieferung von Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen, bei der sowohl Lieferer als auch Erwerber umsatzsteuerlich registriert sind. Die Lieferung ist im Herkunftsland steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG) und wird im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung unterzogen. In elektronischen Rechnungen wird der Steuerategoriencode K (BT-151) verwendet.
Auf Englisch lesen:Intra-Community Supply (EN)
Verwandte Begriffe
Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer (MwSt)Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und Leistungen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. In elektronischen Rechnungen nach EN 16931 muss der Umsatzsteuerbetrag (BT-110), der Steuersatz (BT-152) und der Steuerbasisbetrag (BT-116) je Steueraufschlüsselung angegeben werden.Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit eindeutige Kennung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel 'DE' gefolgt von 9 Ziffern (z.B. DE123456789). Auf elektronischen Rechnungen ist die USt-IdNr. des Verkäufers in BT-31 und die des Käufers in BT-48 anzugeben. Sie ist unverzichtbar für den Nachweis grenzüberschreitender steuerfreier Lieferungen.Reverse Charge (Steuerschuldumkehr)Beim Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr) wird die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. In Deutschland gilt es u.a. für bestimmte Bauleistungen, Metalllieferungen und alle innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode AE (BT-151) zu verwenden und der Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (z.B. § 13b UStG) sollte im Rechnungstext erscheinen.Steuerkategoriencode (BT-151)Der Steuerategoriencode (BT-151) klassifiziert die Art der Umsatzsteuer, die auf eine Rechnungsposition angewendet wird. Die zulässigen Werte stammen aus der UNTDID-Codeliste 5305 und umfassen u.a. S (Normalsatz), Z (Nullsatz), E (steuerbefreit), AE (Reverse Charge), K (innergemeinschaftliche Lieferung), G (Ausfuhrlieferung) und O (außerhalb des Steueranwendungsbereichs). Die korrekte Verwendung ist für die steuerliche Compliance essenziell.