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Formatfehler oder Inhaltsfehler? Die drei Fehlerklassen der E-Rechnung

Formatfehler, Geschäftsregelfehler, Inhaltsfehler: je drei Beispiele mit KoSIT-Regel, Folgen für Vorsteuer und E-Rechnungs-Status und eine Entscheidungstabelle.

docutools.pro Editorial TeamRedaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 unterscheidet Formatfehler (Rn. 6a), Geschäftsregelfehler (Rn. 6b) und Inhaltsfehler (Rn. 35a).
  • Eine Datei mit Formatfehler ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format.
  • Geschäftsregelfehler ohne Bezug zu Pflichtangaben, etwa eine fehlende BT-10, sind umsatzsteuerlich unbeachtlich.
  • Inhaltsfehler betreffen Pflichtangaben nach §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG und können auch bei fehlerfreier Validierung vorliegen.
  • Auf das technische Validierungsergebnis dürfen Sie sich verlassen; den Prüfbericht sollten Sie aufbewahren.
Inhalt

Ein Formatfehler bei der E-Rechnung liegt vor, wenn die Datei nicht der zulässigen Syntax entspricht, etwa beim XSD-Schema scheitert. Laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Rn. 6a) ist sie dann keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Davon trennt das BMF Geschäftsregelfehler (Rn. 6b) und Inhaltsfehler (Rn. 35a), mit ganz anderen Folgen.

Die Unterscheidung entscheidet im Rechnungseingang, ob Sie eine Datei zurückweisen, eine Berichtigung verlangen oder trotz Fehlermeldung buchen. Unten finden Sie je drei Beispiele mit der passenden KoSIT-Regel und eine Entscheidungstabelle für die Buchhaltung.

Was unterscheidet die drei Fehlerklassen?

Die drei Klassen stehen im BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (öffnet in neuem Tab), das die Randnummern 6a, 6b und 35a in das Schreiben vom 15.10.2024 einfügt. Inhaltlich gleich finden sie sich im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 14.1 Abs. 11 und Abschnitt 14.5 Abs. 1).

FehlerklasseDefinition laut BMFPrüfebeneUmsatzsteuerliche Folge
Formatfehler (Rn. 6a)Die Datei entspricht nicht den zulässigen Syntaxen oder deren technischen VorgabenXML, XSD-SchemaKeine E-Rechnung, sondern sonstige Rechnung
Geschäftsregelfehler (Rn. 6b)Verstoß gegen die Geschäftsregeln des Formats: Angaben unvollständig oder widersprüchlichSchematron (BR-…)Unbeachtlich, solange keine Pflichtangabe betroffen ist
Inhaltsfehler (Rn. 35a)Verstoß gegen die Pflichtangaben der §§ 14 Abs. 4 und 14a UStGGeschäftsregeln oder gar keineRechnung nicht ordnungsmäßig, Vorsteuerabzug gefährdet

Die Klassen überschneiden sich. Ein Inhaltsfehler kann als Geschäftsregelfehler sichtbar werden, zum Beispiel wenn die Rechnungsnummer fehlt. Er kann aber auch in einer formal fehlerfreien Datei stecken. Der Validator unterscheidet nur zwischen Schema und Regeln; ob ein Regelverstoß steuerlich zählt, müssen Sie selbst einordnen.

Formatfehler: Wann ist die Datei keine E-Rechnung?

Ein Formatfehler betrifft die Datei als Ganzes. Laut Rn. 6a ist es „unerheblich, welcher Art die Formatfehler sind“: Jede Abweichung von der Syntax genügt. Bei frei vereinbarten Formaten (§ 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG) liegt ein Formatfehler auch vor, wenn sich die Angaben nicht richtig und vollständig in ein Format nach EN 16931 extrahieren lassen.

Drei typische Beispiele:

  1. Schemaverstoß. Ein Element steht in falscher Reihenfolge, ist falsch geschrieben oder fehlt, obwohl das UBL- oder CII-Schema es verlangt. Der KoSIT-Validator bricht nach der XSD-Prüfung ab und führt keine Geschäftsregeln mehr aus.
  2. Nicht wohlgeformtes XML. Ein Tag ist nicht geschlossen, oder ein Sonderzeichen wie & steht unmaskiert im Text. Die Datei lässt sich schon nicht als XML lesen.
  3. Keine zulässige Syntax. Das Rechnungsprogramm exportiert ein eigenes XML, das weder UBL 2.1 noch UN/CEFACT CII ist. Die Prüfkonfiguration findet dafür kein Szenario.

Verwandt, aber kein Formatfehler im engeren Sinn: Ein vermeintliches ZUGFeRD-PDF ohne eingebettete XML ist schlicht ein PDF ohne integrierten Datensatz und damit nach Abschnitt 14.1 Abs. 2 UStAE ebenfalls eine sonstige Rechnung. Wie Sie das prüfen, zeigt der Beitrag ZUGFeRD validieren.

Was folgt aus einem Formatfehler?

Die Folge hängt davon ab, ob für den Umsatz bereits eine Pflicht zur E-Rechnung besteht:

ZeitraumSonstige Rechnung erlaubt?Folge eines Formatfehlers
bis 31.12.2026Ja; in elektronischer Form mit Zustimmung des Empfängers (Rn. 63)Gültige sonstige Rechnung, wenn der Empfänger zustimmt
2027Nur für Aussteller mit Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 € (Rn. 64) oder per EDI (Rn. 65)Bei größeren Ausstellern keine ordnungsmäßige Rechnung
ab 1.1.2028Nein, außer Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und KleinunternehmerKeine ordnungsmäßige Rechnung

Wird trotz Pflicht eine sonstige Rechnung ausgestellt, berechtigt sie nach Abschnitt 15.2a Abs. 1 Satz 4 UStAE „dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug“. Der neue Satz 13 in Abs. 1a schwächt das ab: Bei einer inhaltlich richtigen und vollständigen sonstigen Rechnung sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ohne ordnungsmäßige Rechnung „regelmäßig erfüllt“. Sauberer ist die Berichtigung. Dafür stellt der Lieferant eine E-Rechnung aus, die spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug nimmt (Abschnitt 15.2a Abs. 7 UStAE). Wann die Pflicht für welches Unternehmen greift, steht im Beitrag E-Rechnung 2027.

Geschäftsregelfehler: Wann ist ein Regelverstoß steuerlich egal?

Geschäftsregeln sind laut Rn. 6b „technische Vorschriften zur Überprüfung der logischen Abhängigkeiten“ in einer E-Rechnung. Bei XRechnung sind das die Schematron-Regeln der EN 16931 (BR-…, BR-CO-…, BR-CL-…) und die nationalen Regeln BR-DE-…. Rn. 35a stellt klar: Geschäftsregelfehler „zu anderen Inhalten“ als den Pflichtangaben sind umsatzsteuerlich unbeachtlich.

Drei Beispiele für solche Fehler, mit dem offiziellen Regeltext aus der KoSIT-Konfiguration 2026-08-31:

RegelOffizieller Text (gekürzt)Warum steuerlich unbeachtlich
BR-DE-15„Das Element ‚Buyer reference‘ (BT-10) muss übermittelt werden.“Leitweg-ID oder Bestellreferenz ist keine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG; das BMF nennt genau dieses Beispiel
BR-DE-1„Eine Rechnung (INVOICE) muss Angaben zu ‚PAYMENT INSTRUCTIONS‘ (BG-16) enthalten.“Zahlungsangaben gehören nicht zu den Pflichtangaben
BR-DE-2„Die Gruppe ‚SELLER CONTACT‘ (BG-6) muss übermittelt werden.“Ansprechpartner, Telefon und E-Mail sind keine Pflichtangaben

Steuerlich unbeachtlich heißt nicht folgenlos. Die Datei ist laut KoSIT-Validator nicht annehmbar, und viele Empfänger weisen sie automatisch zurück. Bei Bundesbehörden ist eine fehlende Leitweg-ID ein praktisches Hindernis, weil die Rechnung sonst nicht zugeordnet werden kann. Details zu diesen Regeln finden Sie bei BR-DE-15 und in der Übersicht der KoSIT-Fehler; maßgeblich ist der offizielle Regeltext, nicht die Kurzbeschreibung dort.

Inhaltsfehler: Wann ist die Rechnung nicht ordnungsmäßig?

Ein Inhaltsfehler ist ein Verstoß gegen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben der §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG. Die Rechnung ist dann nicht ordnungsmäßig. Nach Rn. 35a kann die Validierung solche Fehler zeigen, muss es aber nicht.

Drei Inhaltsfehler, die der Validator meldet

RegelOffizieller Text (gekürzt)Betroffene Pflichtangabe
BR-02„An Invoice shall have an Invoice number (BT-1).“Rechnungsnummer, § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG
BR-06„An Invoice shall contain the Seller name (BT-27).“Name des leistenden Unternehmers, § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
BR-DE-16Bei Steuercodes wie S, Z, E oder AE muss USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32) oder die Gruppe Fiskalvertreter (BG-11) übermittelt werdenSteuernummer oder USt-IdNr., § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG

Ein Grenzfall ist der Rechenfehler. Das BMF nennt in Rn. 6b „Steuerbetrag stimmt rechnerisch nicht mit dem angegebenen Steuersatz überein“ als Beispiel für einen Geschäftsregelfehler, in der KoSIT-Prüfung meist BR-CO-17 (Steuerbetrag je Steuerkategorie) oder BR-CO-14 (Summe der Steuerbeträge). Steuersatz und Steuerbetrag sind aber Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Behandeln Sie einen solchen Befund im Eingang deshalb wie einen Inhaltsfehler und verlangen Sie eine Berichtigung.

Drei Inhaltsfehler, die der Validator nicht findet

  1. Falscher Steuersatz. 7 % statt 19 % auf eine Beratungsleistung: Die Rechnung rechnet in sich richtig, jede Regel ist erfüllt. Das BMF nennt genau dieses Beispiel.
  2. Unzureichende Leistungsbeschreibung. „Leistungen laut Absprache“ füllt das Pflichtfeld BT-153, erfüllt aber nicht § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG.
  3. Fehlender Leistungszeitpunkt. Die XRechnung-Regel BR-DE-TMP-32 empfiehlt BT-72, BG-14 oder BG-26, ist aber nur eine Information und blockiert nie. Fehlt die Angabe, verlangt § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG sie trotzdem.

Deshalb ersetzt die Validierung laut Rn. 35a „nicht die dem Empfänger obliegende Pflicht zur Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit“. Die vollständige Liste der Pflichtangaben finden Sie im Beitrag Pflichtangaben Rechnung.

Welche KoSIT-Regel gehört zu welcher Fehlerklasse?

Das BMF ordnet keine Regelpräfixe zu. Die folgende Tabelle ist unsere Einordnung auf Basis der KoSIT-Konfiguration 2026-08-31 und der Definitionen in Rn. 6a, 6b und 35a.

Befund in der KoSIT-PrüfungTypische FehlerklasseHinweis
XML nicht wohlgeformt, XSD-FehlerFormatfehlerDanach laufen keine Regeln mehr
Kein passendes PrüfszenarioFormatfehler, wenn weder UBL noch CII vorliegtEine gültige EN-16931-Datei mit anderer Kennung (z. B. Peppol BIS) ist nicht automatisch fehlerhaft; die XRechnung-Konfiguration prüft sie nur nicht
UBL-SR, CII-SR (Fehler)UnklarSyntaxbezogene Regeln; das BMF äußert sich nicht dazu, die meisten UBL-CR-Regeln sind ohnehin Warnungen
BR-01 bis BR-65Inhaltsfehler, wenn das Feld eine Pflichtangabe ist; sonst GeschäftsregelfehlerFeldbezug im Regeltext prüfen
BR-CO (Rechenregeln)Bei Steuerbeträgen wie Inhaltsfehler behandelnSummen betreffen Entgelt und Steuer
BR-S, BR-E, BR-AE, BR-IC, BR-G, BR-O, BR-ZHäufig InhaltsfehlerSteuerkategorie, Befreiungsgrund und USt-IdNr. sind Pflichtangaben
BR-CL (Codelisten)Meist GeschäftsregelfehlerAusnahme: Codes zur Steuerkategorie
BR-DEMeist GeschäftsregelfehlerAusnahmen: BR-DE-14 (Steuersatz), BR-DE-16 (Steuer-ID)

Entscheidungstabelle für den Rechnungseingang

BefundFehlerklasseBuchen?Nächster Schritt
Schema- oder SzenariofehlerFormatfehlerBis Ende 2026 als sonstige Rechnung, wenn Sie zustimmen; danach nicht ohne WeiteresNeue, fehlerfreie E-Rechnung anfordern
Fehler nur bei BT-10, BG-16, BG-6 oder ähnlichen FeldernGeschäftsregelfehlerJa, umsatzsteuerlich unbeachtlichLieferanten bitten, künftige Rechnungen zu korrigieren
Fehler bei Rechnungsnummer, Name, Anschrift, Steuer-ID, SteuerbetragInhaltsfehlerErst nach Berichtigung sicherBerichtigung nach § 31 Abs. 5 UStDV anfordern
Datei fehlerfrei, aber Steuersatz oder Leistung falschInhaltsfehlerErst nach Berichtigung sicherBerichtigung anfordern
Datei fehlerfrei, nur Warnungen oder InformationenKein Fehler im Sinne des BMFJa, nach inhaltlicher PrüfungWarnungen lesen, Leistungszeitpunkt prüfen

Wie Sie Fehlermeldungen konkret beheben, beschreibt der Beitrag XRechnung-Fehler beheben. Welche Schritte der KoSIT-Validator ausführt und wie er zu seiner Bewertung kommt, steht im Beitrag zum KoSIT-Validator.

So ordnen Sie Prüfergebnisse mit docutools.pro ein

  1. Öffnen Sie den XRechnung Validator und laden Sie die XML-Datei hoch. Die Datei wird zur Prüfung an unseren Server übertragen. Bei ZUGFeRD-PDFs können Sie vorher im Browser die ZUGFeRD-XML extrahieren.
  2. Lesen Sie den Abschnitt „KoSIT-Prüfung“. Ein Schemafehler bedeutet einen Formatfehler. Erscheint „Kein offizielles Prüfszenario passt zu dieser Datei“, prüfen Sie die Spezifikationskennung (BT-24): Ist die Datei weder XRechnung noch reine EN 16931, klären Sie mit dem Lieferanten das Format.
  3. Steht dort „Nicht KoSIT-konform“, ordnen Sie jede Meldung der Stufe „Fehler“ mit der Tabelle oben ein: Pflichtangabe betroffen oder nicht?
  4. Prüfen Sie danach die steuerlichen Angaben mit dem Werkzeug Pflichtangaben prüfen. Über „XRechnung/ZUGFeRD XML“ und „XML automatisch prüfen“ füllt es die Checkliste vor; Leistungsdatum, Befreiungshinweis und Rabatte haken Sie von Hand ab.
  5. Für einen Prüfbericht in den Akten nutzen Sie den KoSIT-Validator selbst, denn unser Ergebnis wird nur auf der Seite angezeigt. Kostenlos sind 2 Uploads pro Tag; mehr bietet der Pro-Tarif.

Die Prüfung im Viewer folgt der KoSIT-Konfiguration 2026-08-31 und liefert im Abgleich mit dem KoSIT-Validator 1.6.3 dieselben Ergebnisse. Weitere Beiträge finden Sie in der Kategorie Validierung und Fehler.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schlagwörter:E-RechnungValidierungBMF-SchreibenKoSITVorsteuerabzug

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Häufige Fragen

Ist eine E-Rechnung mit Formatfehler ungültig?

Sie ist keine E-Rechnung, aber nicht automatisch wertlos. Nach Rn. 6a des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 gilt sie als sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format. Bis Ende 2026 ist das mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Wo eine Pflicht zur E-Rechnung besteht, ist sie keine ordnungsmäßige Rechnung und sollte durch eine fehlerfreie E-Rechnung berichtigt werden.

Gefährdet ein Validierungsfehler den Vorsteuerabzug?

Nur wenn er eine Pflichtangabe betrifft oder die Datei gar keine E-Rechnung ist. Geschäftsregelfehler zu anderen Inhalten, etwa die fehlende Käuferreferenz BT-10, sind laut Rn. 35a des BMF-Schreibens umsatzsteuerlich unbeachtlich. Fehlt dagegen zum Beispiel die Rechnungsnummer oder die Steuernummer des Lieferanten, liegt ein Inhaltsfehler vor und die Rechnung ist nicht ordnungsmäßig.

Findet ein Validator alle Inhaltsfehler?

Nein. Ein Validator prüft Syntax und Geschäftsregeln, also Pflichtfelder, Codelisten und Rechenregeln. Ob der Steuersatz stimmt oder die Leistung tatsächlich erbracht wurde, kann er nicht wissen. Das BMF nennt selbst den fehlerhaften Steuersatz als Inhaltsfehler, den die Validierung nicht meldet. Die inhaltliche Prüfung bleibt Pflicht des Rechnungsempfängers.

Muss ich den Validierungsbericht aufbewahren?

Eine ausdrückliche Pflicht gibt es nicht, das BMF empfiehlt es aber. Nach Rn. 35a des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 dürfen Sie sich bei kaufmännischer Sorgfalt auf das technische Ergebnis einer geeigneten Validierungsanwendung verlassen, und zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren. Legen Sie ihn am besten zusammen mit der Rechnung ab.

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