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Leitweg-ID: Aufbau, Beispiel und wer sie braucht

Leitweg-ID einfach erklärt: Aufbau aus Grob- und Feinadressierung, Beispiel mit Prüfziffer-Berechnung, Feld BT-10 und wer die ID für Behördenrechnungen braucht.

docutools.pro Editorial TeamRedaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leitweg-ID adressiert E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und steht in der XRechnung im Feld BT-10 (Käuferreferenz); fehlt sie, meldet die Prüfung den Fehler BR-DE-15.
  • Sie besteht aus Grobadressierung (2–12 Ziffern), optionaler Feinadressierung (bis 30 Zeichen A–Z und 0–9) und zweistelliger Prüfziffer und ist insgesamt 5 bis 46 Zeichen lang.
  • Die ersten beiden Ziffern nennen das Bundesland (01 bis 16) oder den Bund (99); Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung beginnen mit 991, 992 oder 993.
  • Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064 Modulo 97-10 berechnet, wie bei der IBAN; für 04011000-1234512345 ergibt sich die Prüfziffer 06.
  • Nur Behörden erhalten eine Leitweg-ID; Unternehmen brauchen keine eigene, auch nicht für die B2B-E-Rechnungspflicht seit dem 1. Januar 2025.
Inhalt

Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland. Sie gehört in jeder XRechnung an eine Behörde in das Feld BT-10 (Käuferreferenz), besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zweistelliger Prüfziffer und wird von der Verwaltung vergeben. Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID, auch nicht für B2B-Rechnungen.

Stand: September 2026

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID (ausgeschrieben: Leitweg-Identifikationsnummer) adressiert eine E-Rechnung an die richtige Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Die Rechnungseingangsplattform liest sie aus der Rechnung und leitet die Datei an das Buchhaltungs- oder Freigabesystem der zuständigen Behörde weiter. Ohne diese Angabe wüsste die Plattform nicht, welche Einrichtung oder welcher Bereich die Rechnung bearbeiten soll.

Das Format ist zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt und in der Leitweg-ID-Formatspezifikation der KoSIT (öffnet in neuem Tab) festgelegt (Version 2.0.2 vom 28.07.2021). Die Vergabe der einzelnen IDs regeln Bund und Länder in eigener Zuständigkeit. Seit dem 30.09.2019 ist die Leitweg-ID außerdem in der internationalen Codeliste nach ISO/IEC 6523 unter dem Code 0204 registriert. Deshalb kann sie auch als Adresse im Peppol-Netz dienen.

Für Rechnungen an Bundesbehörden ist die Leitweg-ID nach § 5 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) eine Pflichtangabe. Die europäische Norm EN 16931 führt die Käuferreferenz BT-10 nur als optionales Feld. Die XRechnung als deutsche Ausprägung der Norm macht sie über die Geschäftsregel BR-DE-15 zum Pflichtfeld.

Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?

Eine Leitweg-ID besteht aus drei Bestandteilen, getrennt durch das Bindestrich-Minus (Unicode U+002D). Grobadressierung und Prüfziffer sind Pflicht, die Feinadressierung ist optional:

BestandteilPflichtLängeZeichenIm Beispiel 04011000-1234512345-06
Grobadressierungja2 bis 12 Stellennur Ziffern04011000
Feinadressierungneinbis 30 StellenBuchstaben A–Z und Ziffern, Groß- und Kleinschreibung egal1234512345
Prüfzifferjagenau 2 StellenZiffern06

Mit Bindestrichen ist eine Leitweg-ID damit mindestens 5 und höchstens 46 Zeichen lang. Ohne Feinadressierung entfällt der mittlere Bindestrich; die ID besteht dann nur aus Grobadressierung, einem Bindestrich und der Prüfziffer.

Grobadressierung: Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde

Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel beziehungsweise dem Amtlichen Gemeindeschlüssel des Statistischen Bundesamts. Sie setzt sich aus bis zu vier Elementen zusammen:

  1. Kennzahl des Bundeslandes oder des Bundes (2 Ziffern, Pflicht)
  2. Kennzahl des Regierungsbezirks, beim Bund eine Ordnungskennzahl (1 Ziffer)
  3. Kennzahl des Landkreises (2 Ziffern)
  4. Gemeindeverband und/oder Gemeindekennzahl (3, 4 oder 7 Ziffern)

Die Elemente 2 bis 4 sind optional, bauen aber aufeinander auf: Wer einen Landkreis angibt, muss auch den Regierungsbezirk angeben. Die ersten beiden Ziffern zeigen also immer, zu welchem Land eine Stelle gehört oder ob sie Teil der Bundesverwaltung ist:

KennzahlLandKennzahlLand
01Schleswig-Holstein10Saarland
02Hamburg11Berlin
03Niedersachsen12Brandenburg
04Bremen13Mecklenburg-Vorpommern
05Nordrhein-Westfalen14Sachsen
06Hessen15Sachsen-Anhalt
07Rheinland-Pfalz16Thüringen
08Baden-Württemberg99Bund
09Bayern

Bundesverwaltung: 991, 992 und 993

Beim Bund folgt auf die 99 eine Ordnungskennzahl. Laut der FAQ der E-Rechnung des Bundes (öffnet in neuem Tab) zeigt die Grobadressierung, wie ein Rechnungsempfänger angebunden ist:

GrobadressierungRechnungsempfängerEingangskanal
991unmittelbare Bundesverwaltung oder VerfassungsorganOZG-RE
992mittelbare BundesverwaltungOZG-RE
993mittelbare Bundesverwaltungeigene Lösung, nicht die OZG-RE

Die OZG-RE ist seit dem 19.09.2025 die einzige Rechnungseingangsplattform des Bundes; die frühere ZRE wurde in ihr zusammengeführt. Länder und Kommunen betreiben eigene Portale mit eigenen Regeln.

Feinadressierung: frei gestaltbar

Für die Feinadressierung gibt es keine bundesweite Vorgabe. Bund und Länder bilden damit ihre interne Rechnungsbearbeitung ab, etwa einzelne Dienststellen oder Bewirtschaftungsbereiche. Eine Behörde kann deshalb mehrere Leitweg-IDs haben. Die Spezifikation empfiehlt, die Feinadressierung mit einem Buchstaben beginnen zu lassen. Warum, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.

Leitweg-ID Beispiel: zwei IDs gelesen

Beispiel 1 stammt aus der KoSIT-Spezifikation: 04011000-1234512345-06. Die Grobadressierung 04011000 beginnt mit 04 für Bremen; es folgen Regierungsbezirk (0), Kreis (11) und Gemeindekennzahl (000). 1234512345 ist eine rein numerische Feinadressierung, 06 die Prüfziffer. Das Beispiel dient der Erklärung und ist keine Adresse, an die Sie Rechnungen senden.

Beispiel 2 ist die offizielle Test-Leitweg-ID der OZG-RE-Referenzumgebung: 99661-WEBSERVICEOZG-28. Die Grobadressierung beginnt mit 99 für den Bund, die Feinadressierung WEBSERVICEOZG besteht nur aus Buchstaben, 28 ist die Prüfziffer. Die ID ist ausschließlich für Testrechnungen gedacht.

Wie wird die Prüfziffer berechnet?

Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064:2003 im Verfahren Modulo 97-10 berechnet, demselben Verfahren, mit dem auch die IBAN geprüft wird. Grundlage sind Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche. So rechnen Sie Beispiel 1 nach:

  1. Grobadressierung übernehmen: 04011000
  2. Feinadressierung ohne Bindestrich anhängen: 1234512345. Sie enthält nur Ziffern und bleibt unverändert.
  3. Zwei Nullen als Platzhalter für die Prüfziffer anfügen: 04011000123451234500
  4. Rest bei Division durch 97 bilden: 04011000123451234500 mod 97 = 92
  5. Rest von 98 abziehen: 98 − 92 = 6, zweistellig geschrieben 06

Ergebnis: 04011000-1234512345-06. Weil der Rest immer zwischen 0 und 96 liegt, ist die Prüfziffer stets eine Zahl von 02 bis 98.

Eine 20-stellige Zahl übersteigt die Rechengenauigkeit einer Tabellenkalkulation, die nur etwa 15 signifikante Stellen verarbeitet. Von Hand rechnen Sie deshalb stückweise wie bei der IBAN: Rest der ersten neun Ziffern bilden, diesen Rest vor die nächsten sieben Ziffern setzen und erneut durch 97 teilen, bis alle Ziffern verbraucht sind.

040110001                      mod 97 = 16
16 + 2345123   ->  162345123   mod 97 = 6
06 + 4500      ->  064500      mod 97 = 92
Prüfziffer: 98 - 92 = 06

Beispiel mit Buchstaben: 99661-WEBSERVICEOZG-28

Enthält die Feinadressierung Buchstaben, ersetzen Sie jeden Buchstaben durch eine Zahl: A = 10, B = 11 und so weiter bis Z = 35. Aus WEBSERVICEOZG wird W = 32, E = 14, B = 11, S = 28, E = 14, R = 27, V = 31, I = 18, C = 12, E = 14, O = 24, Z = 35, G = 16. Danach rechnen Sie wie oben:

Grob + Fein (umgewandelt) + 00:
99661 | 32141128142731181214243516 | 00
= 996613214112814273118121424351600

996613214112814273118121424351600 mod 97 = 70
Prüfziffer: 98 - 70 = 28

Das Ergebnis 28 stimmt mit der veröffentlichten Test-ID überein. Beide Beispiele haben wir mit einem Skript nachgerechnet.

Die Probe: Rest 1

Zur Kontrolle hängen Sie statt der beiden Nullen die vorhandene Prüfziffer an: 04011000123451234506 mod 97 ergibt 1. Jede gültige Leitweg-ID liefert bei dieser Probe den Rest 1. Ein Zahlendreher fällt dabei auf: Vertauscht man die letzten beiden Ziffern der Feinadressierung zu 1234512354, ergibt die Probe mit der Prüfziffer 06 den Rest 28 statt 1.

Nicht erkannt wird dagegen ein verschobener Bindestrich, denn Bindestriche fließen nicht in die Rechnung ein. Die Zeichenfolge 0401100-01234512345-06 besteht die Probe genauso wie das Original, adressiert aber eine andere, meist nicht existierende Stelle. Eine Feinadressierung, die mit einem Buchstaben beginnt, verbessert laut KoSIT die Erkennung solcher Eingabefehler.

Den Rechenweg müssen Sie im Alltag nicht selbst gehen. Der Leitweg-ID Validator prüft Aufbau und Prüfziffer direkt im Browser und berechnet im Reiter „Prüfziffer berechnen“ die fehlende Prüfziffer zu einer Grob- und Feinadressierung.

Wo steht die Leitweg-ID in der XRechnung?

Die Leitweg-ID gehört in das Feld BT-10 Buyer reference, auf Deutsch Käuferreferenz. In den beiden Syntaxen der XRechnung sieht das so aus:

<!-- UBL 2.1: direkt unter ubl:Invoice bzw. ubl:CreditNote -->
<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>

<!-- UN/CEFACT CII: erstes Kindelement von ram:ApplicableHeaderTradeAgreement -->
<ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
  <ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
  <!-- danach ram:SellerTradeParty, ram:BuyerTradeParty ... -->
</ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>

Der vollständige Pfad in CII lautet /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:BuyerReference. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil XRECHNUNG nutzt dasselbe CII-Element.

Drei Felder werden in der Praxis oft verwechselt:

  • BT-10 Käuferreferenz: die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers
  • BT-13 Bestellreferenz: die Bestellnummer, die die Behörde vergeben hat
  • BT-46 Kennung des Käufers: eine Kennung des Käufers selbst, keine Adressierung für das Routing

Fehlt BT-10, meldet die Prüfung nach den KoSIT-Regeln den Fehler BR-DE-15. Ob die Käuferreferenz befüllt ist und die übrigen Regeln erfüllt sind, zeigt der XRechnung Validator nach dem Hochladen der XML-Datei. Wer die Rechnung neu anlegt, trägt die ID im E-Rechnungs-Generator in das Feld „Leitweg-ID / Referenz“ ein.

Wer braucht eine Leitweg-ID?

Eine Leitweg-ID haben nur öffentliche Auftraggeber. Sie wird ihnen vor dem Anschluss an die Rechnungseingangsplattform zugeteilt: beim Bund durch das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB), in den Ländern durch die jeweils zuständige Stelle. Jeder Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung hat mindestens eine Leitweg-ID, größere Behörden oft mehrere.

Unternehmen und Selbstständige, die Behörden beliefern, brauchen keine eigene Leitweg-ID. Sie tragen die ID des Auftraggebers ein, die dieser mit dem Auftrag mitteilt. Das gilt ausdrücklich auch für die B2B-E-Rechnungspflicht, die seit dem 1. Januar 2025 gilt: Die Leitweg-ID adressiert nur Empfänger in der Verwaltung.

Und bei B2B-Rechnungen?

In einer XRechnung zwischen Unternehmen bleibt BT-10 Pflicht, weil BR-DE-15 für jede XRechnung gilt. Dort steht aber keine Leitweg-ID, sondern eine Referenz, die der Kunde vorgibt, etwa eine Kostenstelle, ein Projektkürzel oder der Name des Bestellers. ZUGFeRD-Rechnungen in den übrigen Profilen unterliegen den deutschen XRechnung-Regeln nicht; dort ist BT-10 optional. Welche Formate im B2B-Verkehr zulässig sind, erklärt der Beitrag zur E-Rechnungspflicht. Worin sich die beiden Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Leitweg-ID und Peppol

Weil die Leitweg-ID unter dem Code 0204 registriert ist, lässt sie sich als Peppol-Teilnehmerkennung verwenden. Für die unmittelbare Bundesverwaltung sowie für Einrichtungen und kooperierende Länder, die an die OZG-RE angeschlossen sind, lautet die Peppol-ID „0204:“ plus Leitweg-ID. Für die Testumgebung ist das 0204:99661-WEBSERVICEOZG-28. Andere Länder können abweichende Peppol-IDs verwenden.

Das Präfix gehört nur in den technischen Umschlag der Peppol-Übertragung. In BT-10 der Rechnung selbst steht ausschließlich die Leitweg-ID ohne „0204:“.

Häufige Fehler mit der Leitweg-ID

FehlerFolgeSo vermeiden Sie ihn
BT-10 leerFehler BR-DE-15, Ablehnung durch die PlattformID aus dem Auftrag in BT-10 übernehmen
Bindestrich verschoben, Leerzeichen vor oder nach der IDOZG-RE meldet „Leitweg-ID ist nicht valide“ID unverändert aus dem Auftrag kopieren, Leerzeichen entfernen
ZahlendreherPrüfziffer passt nichtvor dem Versand prüfen
ID einer anderen DienststelleRechnung landet im falschen Bereich oder wird zurückgewiesennur die ID aus dem konkreten Auftrag verwenden
Leitweg-ID in BT-13 oder BT-46 statt BT-10BT-10 fehlt, das Routing scheitertFelder sauber trennen
„0204:“ in BT-10Wert entspricht nicht dem FormatPräfix nur im Peppol-Umschlag
Buchstabe O statt Ziffer 0 in der GrobadressierungFormatfehlerGrobadressierung enthält nur Ziffern

Tippfehler, falsche Zeichen und eine unpassende Prüfziffer erkennen Sie vor dem Versand, wenn Sie die ID durch den Validator für Leitweg-IDs schicken. Ob die ID wirklich zu Ihrem Auftrag gehört, kann keine Prüfziffer beantworten, das weiß nur der Auftraggeber. Weitere typische Prüffehler rund um die XRechnung behandelt der Beitrag XRechnung-Fehler beheben.

Leitweg-ID finden oder beantragen

Wie Sie als Lieferant die richtige ID herausfinden, wo Sie sie eintragen und wie eine Behörde eine neue Leitweg-ID beantragt, steht Schritt für Schritt im Beitrag Leitweg-ID finden oder beantragen. Dort finden Sie auch das Vorgehen, wenn die OZG-RE eine ID ablehnt, und Hinweise zum Testen mit der Test-ID. In Kurzform: Die ID steht in der Bestellung oder im Auftrag; fehlt sie, fragen Sie die Rechnungsstelle der Behörde. Weitere Grundlagen rund um das Format finden Sie in der Kategorie XRechnung.

Schlagwörter:Leitweg-IDXRechnungB2GBT-10Prüfziffer

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Häufige Fragen

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland. Rechnungseingangsplattformen wie die OZG-RE des Bundes lesen sie aus dem Feld BT-10 (Käuferreferenz) der XRechnung und leiten die Rechnung an die zuständige Stelle weiter. Das Format legt die Leitweg-ID-Formatspezifikation 2.0.2 der KoSIT fest, vergeben wird die ID von Bund und Ländern. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist sie Pflicht.

Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?

Eine Leitweg-ID hat drei durch Bindestriche getrennte Teile: die Grobadressierung aus 2 bis 12 Ziffern, eine optionale Feinadressierung aus bis zu 30 Buchstaben oder Ziffern und eine zweistellige Prüfziffer. Die Grobadressierung beginnt mit der Kennzahl des Bundeslandes (01 bis 16) oder des Bundes (99). Ein Beispiel aus der KoSIT-Spezifikation lautet 04011000-1234512345-06.

Wie berechnet man die Prüfziffer einer Leitweg-ID?

Nach ISO/IEC 7064 Modulo 97-10: Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche aneinanderhängen, Buchstaben durch Zahlen ersetzen (A = 10 bis Z = 35), zwei Nullen anfügen, den Rest bei Division durch 97 bilden und diesen von 98 abziehen. Für 04011000-1234512345 ergibt sich der Rest 92 und damit die Prüfziffer 06. Zur Probe muss die vollständige Zahl durch 97 geteilt den Rest 1 ergeben.

Brauche ich als Unternehmen eine eigene Leitweg-ID?

Nein. Leitweg-IDs werden nur an öffentliche Auftraggeber vergeben, beim Bund durch das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB). Unternehmen und Selbstständige, die Behörden beliefern, tragen die Leitweg-ID ihres Auftraggebers ein, die sie mit dem Auftrag erhalten. Auch für die B2B-E-Rechnungspflicht seit dem 1. Januar 2025 ist keine eigene Leitweg-ID nötig; das stellt die FAQ der E-Rechnung des Bundes ausdrücklich klar.

Ist die Leitweg-ID bei B2B-Rechnungen Pflicht?

Nein, eine Leitweg-ID gibt es nur für Behörden. In einer XRechnung muss das Feld BT-10 wegen der Geschäftsregel BR-DE-15 aber immer gefüllt sein. Im B2B-Verkehr steht dort eine andere Käuferreferenz, die der Kunde vorgibt, zum Beispiel eine Kostenstelle, ein Projektkürzel oder der Name des Bestellers. Bei ZUGFeRD-Rechnungen außerhalb des Profils XRECHNUNG ist BT-10 optional.

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