E-Rechnungspflicht & Recht 7 Min. LesezeitVeröffentlicht am

E-Rechnung Pflicht Frankreich: Was deutsche Lieferanten wissen müssen

E-Rechnungspflicht in Frankreich seit September 2026: Zeitplan nach Firmengröße, wer betroffen ist, E-Reporting für Firmen ohne Sitz in Frankreich und Factur-X.

docutools.pro Editorial TeamRedaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen im Anwendungsbereich E-Rechnungen über eine plateforme agréée empfangen können.
  • Ausstellen müssen seit dem 1. September 2026 Großunternehmen und ETI, PME, TPE und Kleinstunternehmen folgen spätestens am 1. September 2027.
  • Die Pflicht nach Art. 289 bis CGI gilt für Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen; ein deutscher Lieferant ohne Niederlassung dort stellt keine französische E-Rechnung aus.
  • Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte, die selbst französische Umsatzsteuer schulden, trifft stattdessen das E-Reporting, nach demselben Zeitplan.
  • Factur-X und ZUGFeRD sind laut FeRD seit Version 2.0 deckungsgleich; Factur-X, UBL und CII sind die Formate der Reform.
Inhalt

Die E-Rechnungspflicht in Frankreich gilt seit dem 1. September 2026: Alle dort ansässigen Unternehmen im Anwendungsbereich müssen E-Rechnungen empfangen, Großunternehmen und ETI auch ausstellen. Kleinere Unternehmen folgen spätestens am 1. September 2027. Deutsche Lieferanten ohne Niederlassung in Frankreich stellen keine französische E-Rechnung aus, können aber dem E-Reporting unterliegen.

Dieser Beitrag richtet sich an deutsche Unternehmen mit französischen Kunden, Lieferanten oder einer Umsatzsteuer-Registrierung in Frankreich. Er trennt, was Sie selbst betrifft, von dem, was Ihr französischer Geschäftspartner jetzt anders macht. Die deutsche Seite der Pflicht erklärt unser Überblick zur E-Rechnungspflicht in Deutschland.

Was hat sich in Frankreich am 1. September 2026 geändert?

Die französische Reform der elektronischen Rechnungsstellung (facturation électronique) ist zum 1. September 2026 gestartet. Die Steuerverwaltung Direction générale des Finances publiques (DGFiP) hat dazu den „Guide pratique de démarrage au 1er septembre 2026“ auf impots.gouv.fr veröffentlicht. Die Kernpunkte:

  • Empfang: Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen, die von der Reform erfasst sind, E-Rechnungen empfangen können.
  • Ausstellen: Wer zur Ausstellung verpflichtet ist, sendet seine E-Rechnungen über eine plateforme agréée (PA), einen von der DGFiP zugelassenen Dienstleister. Die Liste der zugelassenen Plattformen steht auf impots.gouv.fr.
  • E-Reporting: Daten zu Umsätzen, die nicht als E-Rechnung zwischen zwei in Frankreich ansässigen Unternehmen laufen, meldet das Unternehmen gesondert an die Verwaltung. Dafür gilt derselbe Zeitplan.
  • Formate: Die Plattformen übermitteln Rechnungen in einem von drei Formaten: UBL, CII oder Factur-X.

Rechtsgrundlage für die E-Rechnung ist Art. 289 bis des französischen Code général des impôts (CGI). Er erfasst Umsätze zwischen Steuerpflichtigen, die in Frankreich ansässig sind. Das ist der Punkt, an dem sich für deutsche Lieferanten fast alles entscheidet.

Wen betrifft die französische E-Rechnungspflicht?

Die folgende Tabelle ordnet typische deutsche Konstellationen ein. Maßgeblich ist, ob Sie in Frankreich ansässig sind, also dort Sitz oder eine Betriebsstätte (établissement stable) haben, und ob Sie selbst französische Umsatzsteuer schulden.

Ihre SituationFranzösische E-Rechnung ausstellen?E-Reporting?Was Sie tun
Deutsches Unternehmen ohne Sitz, Betriebsstätte oder Registrierung in Frankreich, verkauft an französische FirmenNeinNein, nicht aus eigener PflichtRechnung nach deutschem Recht; Format mit dem Kunden abstimmen
In Frankreich umsatzsteuerlich registriert, aber ohne Betriebsstätte, schuldet dort selbst die Steuer (z. B. Verkäufe aus einem französischen Lager an Privatkunden)NeinJa, laut DGFiPMeldewege und Zeitpunkt anhand der DGFiP-Seite für ausländische Unternehmen klären
Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in FrankreichJa, nach dem Zeitplan für ihre GrößeJaEine plateforme agréée wählen; Empfang ist seit 1. September 2026 Pflicht
Deutsches Unternehmen kauft bei französischen LieferantenBetrifft den LieferantenBetrifft den LieferantenMit Factur-X-Rechnungen im Posteingang rechnen

Die DGFiP beschreibt die zweite Zeile auf einer eigenen Seite für „entreprises étrangères sans établissement stable en France“: Diese Unternehmen fallen nicht unter die E-Rechnung, müssen aber für Umsätze, die als in Frankreich ausgeführt gelten und für die sie französische Umsatzsteuer schulden, E-Reporting leisten. Schuldet dagegen Ihr französischer Kunde die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren, liegt die Steuerschuld nicht bei Ihnen.

Was bleibt für deutsche Lieferanten gleich?

  • Ihre Rechnung folgt deutschem Recht. Für eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine B2B-Dienstleistung an einen französischen Kunden gelten weiter § 14 und § 14a UStG, einschließlich der USt-IdNr. beider Parteien.
  • Die deutsche E-Rechnungspflicht greift nicht. Sie gilt nur, wenn leistender Unternehmer und Kunde beide im Inland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 UStG). Für einen Kunden in Lyon dürfen Sie also weiter eine PDF-Rechnung schicken, wenn er zustimmt. Details stehen in unserem Prüfschema zu den Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.
  • Ihr Posteingang in Deutschland muss seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen deutscher Lieferanten annehmen können. Daran ändert die französische Reform nichts.

Was sich ändert, ist die Praxis auf der Kundenseite: Französische Unternehmen empfangen ihre Rechnungen seit September 2026 über ihre Plattform. Viele werden auch ausländische Lieferanten bitten, strukturierte Daten zu liefern, weil das die Verarbeitung vereinfacht. Eine Rechtspflicht für Sie entsteht daraus nicht, ein vertraglicher Wunsch des Kunden schon.

Zeitplan der französischen Reform

DatumWerWas
1. September 2026Alle Unternehmen im AnwendungsbereichE-Rechnungen empfangen können
1. September 2026Großunternehmen (grandes entreprises) und Unternehmen mittlerer Größe (ETI)E-Rechnungen ausstellen, E-Reporting
1. September 2027 (spätestens)Kleine und mittlere Unternehmen (PME), Kleinstunternehmen (TPE, micro-entreprises)E-Rechnungen ausstellen, E-Reporting
1. September 2026 / 2027Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte, die französische Steuer schuldenE-Reporting, je nach Größe: Großunternehmen und ETI 2026, kleinere 2027

Die Größenkategorie richtet sich nach französischen Kriterien. Wenn Ihr Kunde wissen will, in welche Kategorie Sie als ausländischer Lieferant fallen, verweisen Sie auf die DGFiP-Unterlagen und Ihre steuerliche Vertretung in Frankreich.

Factur-X und ZUGFeRD: dasselbe Format

Für deutsche Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt ZUGFeRD seit 2014 gemeinsam mit dem französischen Forum National de la Facture Électronique et des Marchés Publics Électroniques (FNFE-MPE). Laut FeRD sind Factur-X und ZUGFeRD ab Version 2.0 vom 24.03.2020 deckungsgleich. Beide sind ein PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei, meist factur-x.xml, in der Syntax CII. Mehr zum Format im Glossar unter Factur-X.

Die aktuelle Version ist ZUGFeRD 2.5.2, gleichzeitig Factur-X 1.09.2, veröffentlicht am 04.08.2026. Das FeRD schreibt dazu, dass bereits ab Release 2.5 dem Profil EXTENDED eine Funktion aus der kommenden Norm EN 16931-1:2026 hinzugefügt wurde, um Anforderungen der französischen B2B-Reform früh zu unterstützen. Die nächste Version erwartet das FeRD voraussichtlich im Herbst 2026. Welche Profile in Deutschland als E-Rechnung gelten, erklärt unser Beitrag zu ZUGFeRD-Profilen und -Versionen.

Wichtig für die Praxis: Gleiches Format heißt nicht automatisch, dass jede Plattform jede Datei annimmt. Die französische Reform hat eigene Anforderungen an Pflichtangaben und Profile, und die Plattform des Kunden prüft danach. Klären Sie deshalb vor der ersten Lieferung, welches Format und welches Profil Ihr Kunde erwartet.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Ansässigkeit klären. Halten Sie fest, ob Ihr Unternehmen in Frankreich eine Betriebsstätte, eine Tochtergesellschaft oder nur eine umsatzsteuerliche Registrierung hat. Davon hängt ab, ob E-Rechnung, E-Reporting oder keins von beidem gilt.
  2. Steuerschuldner je Umsatz bestimmen. Prüfen Sie für jede Umsatzart in Frankreich, ob Sie oder der Kunde die französische Umsatzsteuer schulden. Nur im ersten Fall kommt für Sie das E-Reporting in Betracht.
  3. Kunden fragen. Bitten Sie Ihre französischen Kunden um ihre Anforderungen: gewünschtes Format (Factur-X, UBL oder CII), Profil, Empfangsadresse und Bestellreferenzen.
  4. Rechnungssoftware prüfen. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob er Factur-X beziehungsweise ZUGFeRD im gewünschten Profil erzeugt und welche Version er unterstützt.
  5. Eingang vorbereiten. Französische Lieferanten senden zunehmend Factur-X. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung die eingebettete XML liest oder nur das PDF ablegt. Was ein deutscher Posteingang können muss, steht in unserem Beitrag E-Rechnung empfangen.

Offene Fragen (Stand Oktober 2026)

  • Profile im Detail: Welche französischen Zusatzanforderungen eine Plattform an Factur-X-Dateien stellt, regeln die technischen Spezifikationen der Reform. Diese haben wir für diesen Beitrag nicht ausgewertet; wir nennen deshalb keine Profilnamen.
  • Sanktionen: Zu Strafen bei Verstößen kursieren unterschiedliche Zahlen. Eine offizielle Quelle dazu haben wir für diesen Beitrag nicht ausgewertet, deshalb nennen wir keine Beträge.
  • Spätere Änderungen: Frankreich hat den Zeitplan schon mehrfach verschoben. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand auf impots.gouv.fr.

So prüfen Sie Factur-X-Rechnungen mit docutools.pro

  1. Öffnen Sie die Factur-X-Rechnung Ihres französischen Lieferanten im ZUGFeRD-Extraktor über „PDF auswählen“. Das Tool läuft im Browser, die Datei verlässt Ihren Rechner nicht. Unter „Rechnungsübersicht“ sehen Sie Nummer, Parteien und Beträge, unter „XML-Quelltext“ die eingebettete factur-x.xml. Mit „XML herunterladen“ speichern Sie sie.
  2. Laden Sie die XML-Datei in den XRechnung Viewer, um die ZUGFeRD-XML zu prüfen. Dateien mit der Kennung urn:cen.eu:en16931:2017 (Profil EN 16931) prüft die „KoSIT-Prüfung“ gegen die Regeln der EN 16931, ohne die deutschen BR-DE-Regeln. Andere Profilkennungen, etwa EXTENDED oder französische Profile, lehnt der Viewer vor jeder Regelprüfung ab, weil es dafür kein passendes Prüfszenario gibt. Die Datei wird dafür an unseren Server übertragen. Kostenlos sind zwei Uploads pro Tag, mehr im Pro-Tarif.
  3. Für Ihre deutschen Kunden können Sie mit dem Generator eine ZUGFeRD-Rechnung erstellen („ZUGFeRD PDF“ unter „Erstellen & herunterladen“). Für französische Kunden eignet er sich nicht: Das Land von Verkäufer und Käufer ist im Assistenten fest auf DE gesetzt.

Weitere Beiträge zu Fristen und Rechtsgrundlagen finden Sie in der Rubrik E-Rechnungspflicht.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schlagwörter:E-RechnungFrankreichFactur-XZUGFeRDE-Reporting

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Frankreich?

Seit dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen im Anwendungsbereich E-Rechnungen empfangen können, Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) müssen sie auch ausstellen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen müssen spätestens ab dem 1. September 2027 ausstellen. Für das E-Reporting gilt laut der französischen Steuerverwaltung derselbe Zeitplan.

Muss ich als deutsches Unternehmen E-Rechnungen nach Frankreich schicken?

Nicht nach französischem Recht, solange Sie in Frankreich nicht ansässig sind. Die Pflicht aus Art. 289 bis des Code général des impôts gilt für Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen. Ihre Rechnung an einen französischen Firmenkunden richtet sich weiter nach den deutschen Vorschriften. Viele französische Kunden empfangen Rechnungen aber jetzt über ihre Plattform und können ein strukturiertes Format bevorzugen.

Was ist eine plateforme agréée?

Eine plateforme agréée (PA) ist ein von der französischen Finanzverwaltung DGFiP zugelassener Dienstleister, über den Unternehmen in Frankreich E-Rechnungen senden und empfangen und die Daten an die Verwaltung übermitteln. Die Liste der zugelassenen Plattformen veröffentlicht die Verwaltung auf impots.gouv.fr. Ein deutscher Lieferant braucht keine eigene PA, solange er in Frankreich nicht in den Anwendungsbereich fällt.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung an einen französischen Kunden senden?

Technisch passt das Format: Laut FeRD sind ZUGFeRD und Factur-X seit Version 2.0 vom 24.03.2020 deckungsgleich, und Factur-X ist eines der drei Formate der französischen Reform. Ob die Plattform Ihres Kunden die Datei annimmt, hängt von deren Einstellungen und vom Profil ab. Stimmen Sie Format und Profil vorher mit dem Kunden ab.

Was ist das E-Reporting in Frankreich?

E-Reporting ist die Übermittlung von Umsatzdaten an die französische Steuerverwaltung für Umsätze, die nicht per E-Rechnung zwischen zwei in Frankreich ansässigen Unternehmen laufen, etwa an Privatkunden. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich trifft es für Umsätze in Frankreich, für die sie selbst französische Umsatzsteuer schulden. Der Zeitplan entspricht dem der E-Rechnung.

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