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E-Rechnung Software kostenlos: Welche Lösung passt zu wem?

E-Rechnung Software kostenlos finden: fünf Kriterien von Empfang bis Archiv, vier Kategorien freier Lösungen und eine Prüfliste für die Grenzen von Gratis-Tarifen.

docutools.pro Editorial TeamRedaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Empfang genügt nach BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Rn. 40) ein E-Mail-Postfach; eine kostenpflichtige Software ist dafür nicht vorgeschrieben.
  • Fünf Aufgaben entscheiden über die Wahl: Empfang, Erstellung, Validierung, Archivierung und Export der Rechnungsdaten.
  • Kostenlose Lösungen gibt es in vier Kategorien: Behördenangebote, Online-Tools, Gratis-Tarife von Rechnungsprogrammen und Open-Source-Software.
  • Die OZG-RE des Bundes ist für Rechnungssender kostenlos, taugt aber nur für Rechnungen an die Bundesverwaltung.
  • Kein einzelnes Gratis-Angebot deckt alle fünf Aufgaben ab; die Archivierung nach § 14b UStG bleibt oft Ihre eigene Aufgabe.
Inhalt

Kostenlose E-Rechnung Software gibt es, aber nicht als ein Programm für alles. Für den Empfang genügt laut BMF ein E-Mail-Postfach plus ein kostenloser Viewer. Für das Ausstellen ab 2027 brauchen Sie ein Werkzeug, das XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erzeugt. Entscheidend ist, welche der fünf Aufgaben Empfang, Erstellung, Prüfung, Archiv und Export Sie abdecken müssen.

Dieser Ratgeber vergibt keine Rangliste. Er zeigt, nach welchen Kriterien Sie kostenlose Lösungen beurteilen, welche Kategorien es gibt, was sie jeweils können und wo Gratis-Tarife typischerweise enden. Alle Rechtsangaben stammen aus dem Umsatzsteuergesetz und den BMF-Schreiben zur E-Rechnung.

Welche Aufgaben muss eine E-Rechnung-Software erfüllen?

Bevor Sie Programme vergleichen, klären Sie, welche Aufgaben bei Ihnen anfallen. Die Pflicht zur E-Rechnung besteht aus mehreren Teilen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage, und nicht jeder Betrieb hat alle.

AufgabeWas verlangt wirdRechtsgrundlageAb wann
EmpfangE-Rechnungen entgegennehmen können; ein E-Mail-Postfach reichtBMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 40seit 1. Januar 2025
LesenXML-Datensatz für Menschen lesbar machen (Visualisierung)BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 28mit dem ersten Eingang
ErstellungE-Rechnung in einem Format nach EN 16931 ausstellen, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1 (ohne MINIMUM und BASIC WL)§ 14 UStG (öffnet in neuem Tab), BMF-Schreiben Rn. 302027 oder 2028, je nach Vorjahresumsatz
ValidierungFormat und Geschäftsregeln prüfen, bevor Sie senden oder buchenkeine Pflicht, aber Grundlage für Vorsteuerabzug und Rückfragenab dem ersten Versand oder Eingang
Archivierungstrukturierten Teil in ursprünglicher Form und unveränderbar aufbewahren§ 14b UStG (öffnet in neuem Tab), BMF-Schreiben Rn. 60ab dem ersten Eingang
ExportRechnungsdaten an Buchhaltung oder Kanzlei übergebenkeine eigene Pflichtsobald Sie buchen

Zwei Zeilen werden in Software-Vergleichen gern übersehen. Erstens die Archivierung: Ein Viewer, der die Datei nur anzeigt, erfüllt die Aufbewahrung nicht. Zweitens die Validierung: Das Gesetz schreibt kein Prüfwerkzeug vor, aber eine fehlerhafte Datei landet sonst ungeprüft in der Buchhaltung. Welche Pflichtangaben eine Rechnung unabhängig vom Format braucht, steht in unserer Übersicht Pflichtangaben Rechnung.

Welche Kategorien kostenloser E-Rechnung Software gibt es?

Kostenlose Angebote lassen sich in vier Gruppen einteilen. Die Tabelle zeigt, welche der fünf Aufgaben jede Gruppe typischerweise abdeckt. „Teilweise“ heißt: Es hängt vom einzelnen Angebot ab, also lesen Sie die Leistungsbeschreibung des Anbieters.

KategorieEmpfang und LesenErstellungValidierungArchivExport
Behördenangebote (ELSTER-Viewer, OZG-RE des Bundes)ELSTER: XRechnung lesenOZG-RE: nur an Bundesbehördenneinneinnein
Online-Tools (Viewer, Generatoren, Extraktoren)ja, meist ohne Kontoteilweiseteilweiseseltenteilweise
Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme mit Gratis-Tarifteilweiseja, mit Mengenlimitteilweiseteilweiseteilweise
Open-Source-Softwareja (z. B. Quba)Bibliotheken für Entwicklerja (KoSIT-Validator)neinnein

Behördenangebote

Die Finanzverwaltung stellt unter e-rechnung.elster.de einen E-Rechnungs-Viewer bereit, der XRechnung-Dateien ohne Anmeldung anzeigt. Er ist zum Lesen gedacht, nicht zum Erstellen, Prüfen oder Ablegen.

Für Rechnungen an die Bundesverwaltung gibt es die Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Laut FAQ von E-Rechnung des Bundes (öffnet in neuem Tab) sind „sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der OZG-RE … für Rechnungssender kostenlos“. Über die Weberfassung (öffnet in neuem Tab) geben Sie Rechnungsdaten nach Registrierung manuell ein, die Plattform erzeugt daraus die E-Rechnung. Das eignet sich laut Bund besonders, wenn Sie keine eigene Software haben oder nur wenige Rechnungen einreichen. Für Rechnungen an Unternehmen hilft die OZG-RE nicht: Sie stellt nur an angebundene öffentliche Empfänger zu.

Online-Tools

Webbasierte Werkzeuge decken meist eine Aufgabe sehr gezielt ab: Rechnung erstellen, XRechnung anzeigen oder die XML aus einer ZUGFeRD-PDF holen. Sie brauchen oft kein Konto und eignen sich für geringe Mengen. Achten Sie darauf, ob die Datei im Browser bleibt oder auf einen Server hochgeladen wird; das steht in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

Rechnungsprogramme mit Gratis-Tarif

Wenn ein Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm einen kostenlosen Tarif anbietet, ist er in der Regel durch Mengen oder Funktionen begrenzt. Ob XRechnung, ZUGFeRD oder beides enthalten ist, ob es einen Eingangskanal gibt und ob archiviert wird, steht nur in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Anbieters. Für Programme, die Sie schon nutzen, lohnt der Blick in die Hilfe-Seiten; wie das am Beispiel DATEV aussieht, zeigt der Beitrag DATEV und E-Rechnung.

Open-Source-Software

Drei Projekte sind für E-Rechnungen verbreitet, alle unter der Apache-Lizenz 2.0:

  • KoSIT-Validator: die Prüf-Engine der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Sie läuft als Java-Programm über die Kommandozeile oder als HTTP-Dienst im Daemon-Modus und braucht eine Prüfkonfiguration, etwa die für XRechnung. Details stehen im Beitrag zum KoSIT-Validator.
  • Mustangproject: eine Java-Bibliothek für ZUGFeRD-Rechnungen, die Entwickler in eigene Anwendungen einbauen.
  • Quba-Viewer: eine plattformübergreifende Desktop-Anwendung, die laut Projektbeschreibung strukturierte (XML) und hybride Rechnungen (Factur-X/ZUGFeRD-PDF) anzeigt.

Open Source kostet keine Lizenzgebühr, setzt aber Installation und bei KoSIT und Mustang eine Java-Laufzeit voraus. Für Büros ohne IT-Betreuung ist das ein realer Aufwand.

Was brauchen Sie für den Empfang wirklich?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Eine Übergangsregel für den Empfang gibt es nicht (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 62). Die Mindestausstattung ist trotzdem kostenlos zu haben:

  1. Ein E-Mail-Postfach, das Sie Lieferanten nennen. Ein separates Postfach ist laut Rn. 40 nicht zwingend.
  2. Ein Viewer, um XRechnung-Dateien zu lesen. ZUGFeRD-Rechnungen öffnen Sie als PDF, sollten aber die eingebettete XML kennen, denn sie ist der führende Teil.
  3. Eine Ablage, in der die Original-XML unverändert liegt, getrennt von Ausdrucken oder PDF-Ansichten.
  4. Optional eine Prüfung, bevor Sie die Rechnung bezahlen oder buchen.

Punkt 3 ist der heikle. Ein Ordner auf dem Laufwerk erfüllt die Unveränderbarkeit nicht automatisch. Was die GoBD dafür verlangen, erklärt der Beitrag E-Rechnung archivieren.

Was brauchen Sie für das Ausstellen ab 2027?

Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, muss ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen an inländische Unternehmen ausstellen, alle anderen spätestens ab 2028. Die Details stehen im Beitrag zur E-Rechnung 2027. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen, nicht vom Empfang.

Für das Ausstellen zählt das Ergebnis, nicht das Programm: Die Datei muss ein zulässiges Format haben. Eine PDF aus Word oder Excel wird durch Umbenennen keine E-Rechnung; welche Umwandlungswege funktionieren, zeigt PDF in E-Rechnung umwandeln. Bei kleinen Mengen genügt ein Online-Generator. Ab mehreren Dutzend Rechnungen im Monat lohnt sich ein Programm, das Kunden, Artikel und Rechnungsnummern verwaltet.

Wo enden kostenlose Tarife?

Gratis-Angebote sind legitim, haben aber Grenzen. Diese Prüfliste hilft, die Leistungsbeschreibung eines Anbieters zu lesen, bevor Sie Daten einpflegen.

PrüfpunktFrage an das AngebotWarum es zählt
MengenlimitWie viele Rechnungen pro Tag oder Monat sind frei?Ein Limit von wenigen Rechnungen reicht für Freiberufler, nicht für den Handel.
FormateXRechnung, ZUGFeRD oder beides? Welches ZUGFeRD-Profil?MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als E-Rechnung.
EingangskanalGibt es ein Postfach oder nur manuellen Upload?Ohne Kanal bleibt der Empfang Ihre Handarbeit.
PrüfungWird gegen die XRechnung-Regeln geprüft?Ungeprüfte Dateien fallen erst beim Empfänger auf.
ArchivWird die Original-XML gespeichert, wie lange, und kann man sie wieder herunterladen?Die Aufbewahrungspflicht nach § 14b UStG endet nicht mit dem Tarifwechsel.
ExportKönnen Sie Ihre Daten bei Kündigung vollständig exportieren?Sonst sind Rechnungen an ein Konto gebunden.
DatenverarbeitungWird die Datei hochgeladen, und wo wird sie verarbeitet?Rechnungen enthalten Kunden- und Bankdaten.

Achten Sie besonders auf den Archiv-Punkt. Endet ein Gratis-Tarif oder stellt ein Anbieter einen Dienst ein, müssen Sie Ihre E-Rechnungen trotzdem für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorlegen können. Laden Sie deshalb jede ausgestellte und empfangene XML in Ihre eigene Ablage.

Welche Lösung passt zu wem?

SituationEmpfehlenswerte kostenlose KombinationGrenze
Kleinunternehmer, nur EmpfangE-Mail-Postfach, ELSTER-Viewer oder ein Online-Viewer, eigene AblageArchivierung selbst organisieren
Freiberufler mit wenigen Rechnungen im MonatOnline-Generator für das Ausstellen, Viewer für den EingangKein Kunden- und Artikelstamm
Lieferant der BundesverwaltungOZG-RE mit WeberfassungNur für Bundesbehörden und angebundene Länder
Betrieb mit vielen EingangsrechnungenGratis-Tarif eines Rechnungsprogramms testen, Prüfung separatMengenlimits, später meist kostenpflichtig
Softwarehaus oder eigene ITKoSIT-Validator und Mustangproject (Open Source)Java, Wartung und Updates der Prüfregeln

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fallen, prüfen Sie Ihre Zahlen vorab mit dem Kleinunternehmer-Rechner. Die Regeln für Empfang und Befreiung erklärt der Beitrag E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer.

So decken Sie Erstellung, Prüfung und Lesen mit docutools.pro ab

docutools.pro ist kein Buchhaltungsprogramm und ersetzt kein Archiv. Die Werkzeuge decken drei der fünf Aufgaben ab und ergänzen andere Software:

  1. Erstellen: Im E-Rechnungs-Generator geben Sie unter „Firmendaten“ Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer und Käufer ein, bei Behörden auch „Leitweg-ID / Referenz“. Unter „Positionen“ folgen Leistungen und Steuersatz. Unter „Export“ wählen Sie „XRechnung XML“, „ZUGFeRD XML“ oder „ZUGFeRD PDF“. Einzelrechnungen sind ohne Konto möglich (Fair-Use-Grenze). Gutschriften, Stornorechnungen und eine Kleinunternehmer-Option bietet der Generator nicht.
  2. XML aus einer ZUGFeRD-PDF holen: Mit dem Werkzeug ZUGFeRD auslesen klicken Sie auf „PDF auswählen“ und laden die XML mit „XML herunterladen“. Das läuft im Browser, die PDF verlässt Ihren Rechner nicht.
  3. Prüfen und lesen: Laden Sie die XML in den XRechnung Validator. Die Datei wird zur Prüfung an unseren Server übertragen. Die „KoSIT-Prüfung“ prüft wie der KoSIT-Validator (Konfiguration 2026-08-31) und zeigt „KoSIT-konform / Gültige XRechnung“ oder „Nicht KoSIT-konform“ mit den Regelverstößen.
  4. Ergebnis nutzen: Die Tabelle „Extrahierte Daten“ zeigt Rechnungsnummer, Parteien, Steuer-IDs, Beträge und Positionen. Leitweg-ID, IBAN und Fälligkeit zeigt sie nicht an.
  5. Ablegen: Speichern Sie die Original-XML in Ihrem Archiv. Die durchsuchbare Historie im Viewer („GoBD-Vault“) gibt es nur im Pro-Tarif.

Kostenlos sind im Viewer 2 Uploads pro Tag bis 500 KB je Datei. Unbegrenzte Prüfungen, Stapelverarbeitung und den CSV-Export gibt es im Pro-Tarif. Weitere Beiträge finden Sie unter Rechnungsstellung in der Praxis.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schlagwörter:E-RechnungSoftwareXRechnungZUGFeRD

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Häufige Fragen

Brauche ich eine spezielle Software, um E-Rechnungen zu empfangen?

Nein. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Rn. 40) reicht es für den Empfang aus, dass Sie ein E-Mail-Postfach bereitstellen. Um eine XRechnung lesen zu können, brauchen Sie aber eine Visualisierung, etwa einen kostenlosen Viewer. Außerdem müssen Sie die XML-Datei in ihrer ursprünglichen Form aufbewahren. Dafür genügt kein Ausdruck und kein Screenshot.

Gibt es eine kostenlose E-Rechnung Software für Kleinunternehmer?

Ja, für die Aufgaben, die Kleinunternehmer tatsächlich haben. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen, aber keine ausstellen. Für den Empfang reichen ein E-Mail-Postfach, ein kostenloser Viewer wie der von ELSTER und eine geordnete Ablage der Original-XML. Wer freiwillig E-Rechnungen ausstellt, braucht ein Programm, das den Steuerbefreiungshinweis korrekt abbildet.

Reicht der ELSTER E-Rechnungs-Viewer als Software aus?

Für das Lesen einzelner XRechnungen ja, für alles andere nein. Der Viewer der Finanzverwaltung zeigt XRechnung-Dateien ohne Anmeldung an. Er erstellt keine Rechnungen, archiviert nichts und exportiert keine Buchungsdaten. ZUGFeRD-PDFs öffnen Sie ohnehin in jedem PDF-Programm, deren XML-Teil sehen Sie dort aber nicht.

Darf ich E-Rechnungen über einen externen Dienstleister erstellen lassen?

Ja. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Rn. 37) dürfen Sie für die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen externe Dienstleister einsetzen. Sie bleiben aber dafür verantwortlich, dass die Rechnung die Anforderungen der §§ 14 und 14a UStG erfüllt. Prüfen Sie deshalb auch die Ausgabe eines kostenlosen Dienstes stichprobenartig.

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