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Rechnungsstellung in der Praxis

Pflichtangaben, Umsatzsteuer, Kleinunternehmer, Archivierung und Abläufe: praktische Leitfäden für korrekte Rechnungen.

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Eine korrekte Rechnung ist mehr als ein Betrag und eine Bankverbindung. § 14 Abs. 4 UStG legt fest, welche Angaben auf einer Rechnung stehen müssen: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Fehlt eine Angabe, kann der Empfänger die Vorsteuer verlieren.

Dazu kommen Sonderfälle, die im Alltag ständig auftreten: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG mit ihren Umsatzgrenzen, das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG im Bau und bei Leistungen aus dem Ausland, Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Gutschriften und Stornos. Seit der E-Rechnungspflicht zählt außerdem das Format, und die GoBD verlangen, dass Rechnungen unveränderbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden, eine E-Rechnung also im Original-XML.

In dieser Kategorie finden Sie praxisnahe Anleitungen für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen, mit Rechenbeispielen und Checklisten. Der Rechnungs-Checker prüft Pflichtangaben nach § 14 UStG, der Kleinunternehmer-Rechner zeigt, ob Sie die Umsatzgrenzen einhalten, das PDF-Werkzeug fügt Anhänge zusammen oder teilt sie auf, und mit dem E-Rechnungs-Generator erstellen Sie konforme E-Rechnungen.

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